Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 33
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Noti­fi­ka­tion der Aus­tausch­partner gemäss Abschnitt 7 (1) (f) MCAA
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
 
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Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU mit dem AIA-Abkommen Liechtenstein-EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) um.
Gemäss Mitteilung des Sekretariats des Koordinierungsgremiums der OECD vom 13. Januar 2021 wurde klargestellt, dass das AIA-Abkommen Liechtenstein-EU aufgrund des "Brexit" auch für Gibraltar ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr gelte. Aus diesem Grund soll der AIA - analog UK - unter der MAK sowie dem MCAA nahtlos weitergeführt werden (vgl. Bericht und Antrag Nr. 106/2020). Der Landtag ermächtigt daher die Regierung, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums die Anwendbarkeit der MAK sowie des MCAA entsprechend mitzuteilen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Landessteuerkommission
Verwaltungsgerichtshof
Datenschutzstelle
Amt für Informatik
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Vaduz, 27. April 2021
LNR 2021-672
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU mit dem AIA-Abkommen Liechtenstein-EU1 eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK)2 und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority -
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Agreement; MCAA)3 um. Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Der Landtag hat dieser Aktivierung bereits in der Vergangenheit zugestimmt (siehe Bericht und Antrag Nr. 139/2016, Nr. 81/2017, Nr. 67/2018, Nr. 95/2019 und Nr. 106/2020).
Gemäss Mitteilung des Sekretariats des Koordinierungsgremiums der OECD vom 13. Januar 2021 wurde klargestellt, dass das AIA-Abkommen Liechtenstein-EU aufgrund des "Brexit" auch für Gibraltar ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr gelte. Aus diesem Grund soll der AIA - analog UK - unter der MAK sowie dem MCAA nahtlos weitergeführt werden (vgl. Bericht und Antrag Nr. 106/2020). Zum Zeitpunkt als der Landtag im Herbst 2020 über die nahtlose Fortführung des AIA mit UK auf Grundlage der MAK und des MCAA informiert wurde, waren die Konsequenzen des "Brexit" für Gibraltar nicht offensichtlich. Aus diesem Grund war die Fortführung des AIA mit Gibraltar nicht Gegenstand des damaligen BuA Nr. 106/2020.



 
1Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (LGBl. 2005 Nr. 111 in der Fassung LGBl. 2015 Nr. 354).
 
2Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (LGBl. 2016 Nr. 397).
 
3Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (LGBl. 2016 Nr. 398).
 
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2021 / 240
Landtagssitzungen
11. Juni 2021
Stichwörter
AIA
auto­ma­ti­scher Informationsaustausch
Finanz­konten
Gibraltar
MAK
MCAA
Mul­ti­la­teral Com­pe­tent Aut­ho­rity Agreement
Mul­ti­la­te­rale Amtshilfekonvention
Noti­fi­ka­tion Partnerstaaten