Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 44
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Stand der Umset­zung des Massnahmenpakets
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkt der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Gesetzes über die Abän­de­rung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung  (Massnahmenpaket 5.0)
 
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Die Vorlage dient dem Zweck, die Geltungsdauer der Rechtsgrundlagen für eine Inanspruchnahme Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Damit soll für die Regierung ein Handlungsspielraum geschaffen werden, um auf die Entwicklung der Pandemie im Sommer und Herbst 2021 reagieren zu können.
Die Möglichkeit, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten, besteht derzeit bis Ende Juni 2021. Angesichts der nach wie vor angespannten Lage infolge der COVID-19-Infektionen und der als Reaktion darauf anhaltenden behördlichen Massnahmen hält die Regierung eine weitere Verlängerung der Corona-bedingten Kurzarbeitsentschädigung für geboten, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin zu stabilisieren und den betroffenen Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben.
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungskompetenz im Arbeitslosenversicherungsgesetz schafft den notwendigen Rechtsrahmen, der es der Regierung ermöglicht, situativ reagieren zu können und abhängig vom tatsächlichen Verlauf der Corona-Pandemie, namentlich auch dem weiteren Fortschritt bei der Impfung der Bevölkerung, die Bestimmungen der Verordnung über befristete Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) anzupassen.
Die Regierung beantragt, die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und für dringlich zu erklären.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
5
Vaduz, 4. Mai 2021
LNR 2021-652
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Massnahmenpaket 5.0) zu unterbreiten.
1.Stand der Umsetzung des Massnahmenpakets
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Regierung und Landtag seit März 2020 diverse Corona-Unterstützungsmassnahmen beschlossen.1
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Die nachstehende Abbildung zeigt eine Übersicht des aktuellen Massnahmenpakets:2
Abbildung 1: Massnahmenpaket (Stand April 2021)
Härtefall-Zuschuss (HFZ)
Im Rahmen des Massnahmenpakets 3.0 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus wurde im Sinne einer Härtefall-Regelung für das 4. Quartal 2020 und das 1. Quartal 2021 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Betriebe jener Branchen vorgesehen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie längerfristig besonders stark betroffen sind. Dazu gehören vor allem Unternehmen der Gastronomie, des Caterings und der Hotellerie sowie der Event- und Reisebranche, aber auch Betriebe aus der Weinbaubranche, Getränkehändler und Fitnessbetriebe mit einer festen Einrichtung. Angesichts der fortdauernden Ungewissheiten bezüglich der
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weiteren Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage wurde der HFZ im Rahmen des Massnahmenpakets 4.03 auf das 2. Quartal 2021 ausgeweitet. Aufgrund der nach wie vor angespannten Situation hat die Regierung am 20. April 2021 im Grundsatz eine Verlängerung des HFZ für das 3. Quartal 2021 beschlossen.
Unterstützung für geschlossene Betriebe (UEKplus)
Für die Dauer der von der Regierung per 20. Dezember 2020 gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung) angeordneten betrieblichen Schliessungen wurden die Unterstützungsleistungen UEK und UWB in angepasster Form reaktiviert. Der bisherige Betriebskostenzuschuss wurde durch einen pauschalen Betriebskostenanteil (PBA) ersetzt. Aktuell gilt die Phase der behördlich verordneten Betriebsschliessungen bis zum 31. Mai 2021.
Die folgende Tabelle zeigt die Auszahlungen der vom Amt für Volkswirtschaft (AVW) gestützt auf das Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung ausgerichteten Unterstützungsbeiträge vom 1. Januar bis zum 30. April 2021:
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Für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung stehen für 2021 CHF 25 Mio. zur Verfügung.4 Für die UEKplus-Unterstützungsleistungen (UEK, UWB, PBA) wurden im genannten Zeitraum Januar bis April 2021 knapp CHF 5.5 Mio. aufgewendet. Für den HFZ betrugen die Aufwendungen für das 1. Quartal 2021 knapp CHF 2 Mio. Hinzu kommen Aufwendungen für das COVID-19-Taggeld sowie für Unterstützungsleistungen für die Medien. In der Annahme, dass keine weitere Verlängerung der aktuellen Unterstützungsleistungen über das 3. Quartal 2021 hinaus zu erfolgen hat, wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass die gesprochenen Mittel von CHF 25 Mio. für die Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen bis Ende September 2021 ausreichen. Aus diesem Grund wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Beantragung von weiteren Mitteln für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung verzichtet.
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Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung macht den wichtigsten und betragsmässig grössten Teil dieser Unterstützungsmassnahmen aus: Bis 31. März 2021 wurden seit Beginn der Pandemie rund CHF 87.7 Mio. an Unterstützungsleistungen ausbezahlt, wovon etwa CHF 57.8 Mio. allein an Kurzarbeitsentschädigung vergütet wurden.5 Bis Anfang April 2021 erhielten 678 Unternehmen die Entschädigung ausbezahlt; insgesamt waren 8'645 Arbeitnehmende in den 12 Monaten davor von Kurzarbeit betroffen.6
Die nachstehende Tabelle7 schlüsselt die bis 6. April 2021 bewilligte und ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigung nach Wirtschaftssektoren8 auf, wobei zu berücksichtigen ist, dass Anträge auf Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung noch bis drei Monate später eingereicht werden können.
 
    
Betriebe
Franken
Total
678
57 766 175
Wirtschaftssektor, -bereich
    
Sektor 1+2, Landwirtschaft, Industrie
108
35 902 918
  
C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
82
35 502 448
  
Andere
26
400 470
Sektor 3, Dienstleistungen
570
21 863 257
  
G Handel; Instandhaltung u. Reparatur Fahrzeuge
132
3 981 348
  
I Gastgewerbe
106
5 547 601
  
M Erbringung v. freiberufl., wissensch. und techn. Dienstleist.
61
1 871 495
  
N Sonstige wirtschaftl. Dienstleistungen
47
1 507 887
10
 
  
Andere
224
8 954 927
Abbildung 2: Ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigung (vorläufige Daten, Stand 6. April 2021)
Die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung dient vor allem dem Erhalt der Arbeitsplätze sowie der Unternehmen. Die Bilanz nach einem Jahr zeigt auf, dass die liechtensteinische Volkswirtschaft zwar stark geprägt ist von den Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie, dass aber die Lage auf dem Arbeitsmarkt insgesamt als sehr stabil bezeichnet werden kann. Ende März waren beim Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL):9
379 Arbeitslose gemeldet, 9 Personen weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb damit im März 2021 mit 1,9% unverändert gegenüber dem Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 41 Personen, was einem Anstieg um 0,2% entspricht.
813 offene Stellen gemeldet, was im Vergleich zum Vormonat einem Zuwachs von 5% (Februar 2021: 774 offene Stellen) und im Vergleich zum Vorjahresmonat von 10.5% (März 2020: 736 offene Stellen) entspricht.
Die Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosigkeit der letzten 12 Monate seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020.10
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Abbildung 3: Entwicklung Arbeitslosigkeit März 2020 bis März 2021
Diese Entwicklung macht deutlich, dass die Unterstützungsleistungen der Regierung Wirkung zeig(t)en und sich insbesondere die Kurzarbeit als Instrument zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bewährt hat.
Ein weiterer Aspekt, der die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen untermauert, ist die Tatsache, dass es auch bei den Insolvenzen bislang nicht zu einem nennenswerten Anstieg gekommen ist. Unter den in der Arbeitslosenkasse im Amt für Volkswirtschaft derzeit behandelten neun Insolvenzfällen befinden sich keine rein Pandemie-bedingten Konkurse. Auch sind keine branchenspezifischen Auffälligkeiten festzustellen.



 
1Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) (BuA Nr. 22/2020); Bericht und Antrag betreffend die Erweiterung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 2.0) (BuA Nr. 31/2020); Bericht und Antrag betreffend das Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 3.0) (BuA Nr. 141/2020) sowie Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits für die Verlängerung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 4.0) (BuA Nr. 1/2021).
 
2Quelle: https://corona.avw.li/massnahmen-der-liechtensteiner-regierung-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft-waehrend-corona19.html.
 
3vgl. vgl. Bericht und Antrag Nr. 1/2021. Die Finanzierung erfolgt über den Finanzbeschluss vom 29. Januar 2021 über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Wirtschaftsförderung.
 
4vgl. Finanzbeschluss vom 6. November 2020 über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Wirtschaftsförderung (LGBl. 2020 Nr. 516) gemäss Bericht und Antrag Nr. 141/2020 sowie Finanzbeschluss vom 29. Januar 2021 über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Wirtschaftsförderung (LGBl. 2021 Nr. 91) gemäss Bericht und Antrag Nr. 1/2021.
 
5Quelle: Amt für Statistik, Tabelle "Wirtschaftliche Unterstützungen" (Stand 06.04.2021), abzurufen unter https://www.llv.li/inhalt/118804/amtsstellen/sonderseite-covid-19.
 
6Quelle: Amt für Statistik, Tabelle "Kurzarbeitsentschädigung, detailliert" (Stand 06.04.2021), abzurufen unter https://www.llv.li/inhalt/118804/amtsstellen/sonderseite-covid-19.
 
7Quelle: Amt für Statistik, Tabelle "Kurzarbeitsentschädigung, detailliert" (Stand 06.04.2021), a.a.O.
 
8Wirtschaftsbereiche nach NOGA 08.
 
9Quelle: Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL), "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im März 2021", abzurufen unter: https://www.amsfl.li/ams/presse-statistik/.
 
10Quelle: AMS FL, "Entwicklung Arbeitslosigkeit über 12 Monate", abzurufen unter: https://www.ams.li/ams/upload/downloads/entwicklung_arbeitslosigkeit_12_monatsverlauf.pdf.
 
LR-Systematik
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