Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 49
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Stra­tegie öffent­li­cher Verkehr
3.Orga­ni­sa­tion und Zustän­dig­keiten im öffent­li­chen Verkehr
4.Ent­wick­lung des öffent­li­chen Verkehrs
5.Umset­zung Stra­tegie öffent­li­cher Ver­kehr Liechtenstein 2022 - 2024
6.Finanz­pla­nung (Begrün­dung des Finanzbeschlusses)
I.Antrag der Regierung
II.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Verkehrsdienstebericht 2022 - 2024
 
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Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einschliesslich der grenzüberschreitenden Anbindungen an die massgebenden Ziel- und Umsteigepunkte werden für das Land Liechtenstein durch den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) sichergestellt. Mit dem vorliegenden Verkehrsdienstebericht 2022-2024 legt die Regierung dem Hohen Landtag den Finanzbeschluss über die Gewährung eines jährlichen Landesbeitrages an die Aufwendungen des Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) für die Jahre 2022 bis 2024 vor. Grundlage hierzu ist das Gesetz über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil" (VLMG). Mit der Festlegung des Landesbeitrages über einen Zeitraum von drei Jahren wird eine Finanzierung sichergestellt, die eine verlässliche und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung im Bereich des öffentlichen Verkehrs ermöglicht.
Der Zweck von LIEmobil ist gemäss VLMG die Gewährleistung der Erbringung des öffentlichen Personenverkehrs durch Gestaltung, Planung, Organisation und Vermarktung des Leistungsangebots. Dieses umfasst die Planung der Verkehrsdienstleistungen sowie die Entwicklung von Liniennetz- und Fahrplänen für die landesinternen sowie grenzüberschreitenden Angebote und die Anknüpfung an die regionalen Knoten. Dabei wird zwischen dem Grundangebot und Zusatzangeboten unterschieden.
Die Vorgaben in Form des Grundangebots, einschliesslich der Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit, werden von der Regierung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung definiert. Das Grundangebot umfasst im Wesentlichen die Verbindung aller Gemeinden Liechtensteins untereinander, die Anbindung an die regionalen Knoten des öffentlichen Verkehrs, das Regionalzugsangebot Feldkirch - Buchs, die ergänzenden grenzüberschreitenden Verbindungen sowie den Ski- und den Nachtbus. Bei Bedarf kann LIEmobil weitere Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs als Zusatzangebote anbieten.
Mit den Aufwendungen zur Erfüllung des in der Leistungsvereinbarung definierten Grundangebots sowie des zu erreichenden Eigenfinanzierungsgrads ergeben sich ungedeckte Kosten für LIEmobil. Dabei hat die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass mit einem jährlichen Beitrag von CHF 14.5 Mio. die Grundversorgung Liechtensteins im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der bisherigen Weise
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sichergestellt werden kann. Zudem hat sich ein über die Jahre konstanter Landesbeitrag als vorteilhaft erwiesen und sich für eine verlässliche, längerfristige Planung bewährt.
Für den zu betrachtenden Zeitraum 2022 bis 2024 stehen den voraussichtlich geringeren Aufwendungen aufgrund der Neuvergabe des Linienverkehrs im 2020 markant geringere Einnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie die Kosten für die Umsetzung der geplanten Massnahmen für ein weiterhin attraktives Angebot im Bereich des öffentlichen Verkehrs entgegen.
Zur Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Jahre 2022 bis 2024 erachtet es die Regierung daher als zielführend, für die kommenden Jahre 2022 bis 2024 einen jährlichen Beitrag von jeweils CHF 14.5 Mio. an den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil zu beantragen. Dies entspricht dem Beitrag der vorangegangenen Perioden 2016 bis 2018 sowie 2019 bis 2021.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur
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Vaduz, 04. Mai 2021
LNR 2021-635
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Verkehrsdienstebericht 2022 - 2024 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In einer Volkswirtschaft wie Liechtenstein ist ein rascher und zuverlässiger Personentransport ein wichtiger Standortfaktor. Kurze Reisezeiten sind dank der guten Verkehrserschliessung unter anderem ein Faktor für die Attraktivität Liechtensteins. Gerade weil Liechtenstein stark mit der umliegenden Region vernetzt ist, sind gute grenzüberschreitende Verkehrsanbindungen auf den verschiedenen Verkehrsträgern zentral.
Der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil)1 ist beauftragt, effiziente, integrierte und umfassende Angebote im öffentlichen Verkehr (ÖV) mittels eines Grundangebots, welches von der Regierung anhand der Leistungsvereinbarung -
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definiert wird und Zusatzangeboten, welche im Auftrag von Dritten ausgeführt werden, zu erbringen. Dazu plant, organisiert und vermarktet LIEmobil das gesamte öffentliche Verkehrsangebot in Liechtenstein sowie in das grenznahe Ausland. Ziel dabei ist es, allen Personen ein nationales ÖV-Angebot mit regionaler Vernetzung und überregionalen Anschluss zu tragbaren Preisen anzubieten. Mit einem solchen Angebot wird auch die umweltverträgliche Nutzung der Mobilität in Liechtenstein unterstützt.



 
1Seit dem 1. Januar 2012 eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts.
 
LR-Systematik
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612
LGBl-Nummern
2021 / 337
Landtagssitzungen
10. Juni 2021
Stichwörter
Finanz­be­schluss
Mobi­li­tätsstra­tegie Liechtenstein
Neu­ord­nung der Orga­ni­sa­tion und Finan­zie­rung des öffent­li­chen Personennahverkehrs
Ver­kehrs­be­trieb LIECHTENSTEINmobil
Ver­kehrs­diens­te­be­richt 2022-2024