Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 5
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Ausfallgarantiegesetzes
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Abän­de­rung des Ausfallgarantiegesetzes
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz)
 
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Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde das Ausfallgarantiegesetz geschaffen. Dieses Gesetz hatte zum Ziel, liechtensteinischen Unternehmen einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Krediten zu ermöglichen, um kurzfristige Liquiditätsprobleme, welche sich aufgrund der behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergaben, überbrücken zu können. Diese Massnahme stellte in der ersten Phase ein zentrales Element dar. Ausgehend davon, dass die behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in weiterer Folge wieder gelockert und sich eine Erholung der gesamten Wirtschaft einstellt, wurde der Beginn der Rückführung der Kredite gesetzlich auf ein Jahr nach dem Kreditabschluss festgelegt.
Entgegen der damaligen Annahmen dauert die Pandemie auch ein Jahr nach dem Auftreten der ersten positiven Fälle in Liechtenstein weiter an. Auch sind einige Branchen weiterhin von behördlich angeordneten Schliessungen betroffen und auf Unterstützungsmassnahmen angewiesen. Diesem Umstand wurde mit insgesamt vier Massnahmenpaketen Rechnung getragen. Diverse Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden bis Mitte des laufenden Jahres verlängert (bspw. Härtefallzuschüsse, coronabedingte Kurzarbeit). Da gerade die betroffenen Unternehmen nebst den Unterstützungsleistungen auch auf die abgesicherten Kredite angewiesen sind, ist der Beginn der Rückführung der Kredite zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Regierung nicht angezeigt. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag schlägt die Regierung deshalb vor, den Beginn der Rückführung und auch der Verzinsung der Kredite um ein Jahr aufzuschieben und die maximale Kreditlaufzeit um ein Jahr zu verlängern.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle Finanzen
Landeskasse
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Vaduz, 16. März 2021
LNR 2021-416
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus und die von den liechtensteinischen Behörden getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft.
Mit den Berichten und Anträgen Nrn. 22/2020, 31/2020, 141/2020 und 01/2021 legte die Regierung dem Landtag Massnahmenpakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in Zusammenhang mit dem Coronavirus vor. Oberstes Ziel der
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getroffenen Unterstützungsmassnahmen ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die möglichst rasche und effektive Milderung der wirtschaftlichen Folgen.
Zu Beginn der Pandemie wurde im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes zur kurzfristigen Liquiditätssicherung die Schaffung des Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie zur Vergabe von Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank beschlossen. Mit dem Gesetz gewährt das Land zu Gunsten der Liechtensteinischen Landesbank eine Ausfallgarantie zur Besicherung von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen. Das Gesetz trat am 23. März 2020 in Kraft und sah eine Ausfallgarantie in Höhe von CHF 25.0 Mio. vor. Nebst der eigentlichen Ausfallgarantie enthält das Gesetz Bestimmungen zur Kreditvergabe und zur administrativen Abwicklung. Mit Abänderung vom 8. April 2020 wurde die Ausfallgarantie des Landes um weitere CHF 10.0 Mio. auf maximal CHF 35 Mio. erhöht. Ebenfalls wurden rückwirkend geringfügige Ergänzungen betreffend die Anforderungen an die Kreditnehmer und der Verlängerung der Dauer der zinslosen Gewährung der Kredite beschlossen.
Die Liechtensteinische Landesbank konnte das Programm zur Gewährung der besicherten Kredite nach dem Ausfallgarantiegesetz innert kürzester Frist aufsetzen und mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. März 2020 die Antragsformulare aufschalten. Im Rahmen des am 30. September 2020 ausgelaufenen Kreditprogramms wurden von der Liechtensteinischen Landesbank 266 Kreditanträge von liechtensteinischen Unternehmen mit einem maximalen Kreditvolumen von CHF 23.0 Mio. bewilligt. Per Ende Dezember 2020 wurden von dieser maximal bewilligten Kreditlimite rund CHF 18.6 Mio. oder 80% in Anspruch genommen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2021 / 178
Landtagssitzungen
07. Mai 2021
Stichwörter
Abän­de­rung Ausfallgarantiegesetz
Auf­schub ein Jahr
Mil­de­rung wirt­schaft­liche Folgen Corona-Pandemie
Rück­füh­rung Ver­zin­sung Kredite
unkom­pli­zierter Zugang zu Krediten