Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 54
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG) aufgeworfenen Fragen 
 
4
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG), Bericht und Antrag Nr. 4/2021, hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst.
Eintreten war unbestritten und wurde mit 25 Ja-Stimmen einhellig beschlossen. Grundsätzlich war der Bericht und Antrag unbestritten, es wurden lediglich eine Frage zur Weiterführung des etablierten Weiterbildungsprogramms sowie Detailfragen zu einem Artikel der Gesetzesvorlage gestellt. Diese Fragen werden in der vorliegenden Stellungnahme beantwortet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
5
Vaduz, 6. Juli 2021
LNR 2021-952
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG), Bericht und Antrag Nr. 4/2021, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 7. Mai 2021 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG), Bericht und Antrag Nr. 4/2021, in erster Lesung beraten. Eintreten war unbestritten und wurde mit 25 Ja-Stimmen einhellig beschlossen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung wurden eine Frage zur Weiterführung des etablierten Weiterbildungsprogramms sowie eine Frage zur Umsetzung des risikobasierten Ansatzes durch die FMA gestellt, die von
6
der Regierung bereits mündlich beantwortet wurden. Zudem gab es weitere Detailfragen zu Art. 14 Abs. 5 der Gesetzesvorlage, die im Folgenden beantwortet werden.
LR-Systematik
9
96
961
LGBl-Nummern
2021 / 339
Landtagssitzungen
02. September 2021
Stichwörter
Abän­de­rung Versicherungsvertriebsgesetz
Ver­si­che­rungs­ver­trieb
Vers­VertG