Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 55
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Thea­ter­be­trieb
3.Not­wen­dig­keit der Vorlage
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz EG" für die Jahre 2022 bis 2025
 
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Der Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz eG" für die Jahre 2018 bis 2021 läuft am 31. Dezember 2021 aus. Es ist somit eine Erneuerung des Landesbeitrags durch einen Finanzbeschluss fällig. In Anbetracht der guten wirtschaftlichen und künstlerischen Führung des TAK Theater Liechtensteins empfiehlt die Regierung die Beibehaltung der jährlichen Beitragsleistung in Höhe von 2'100'000 Franken.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Kultur
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Vaduz, 6. Juli 2021
LNR 2021-938
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Landesbeitrags an die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz eG" für die Jahre 2022 bis 2025 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das TAK Theater Liechtenstein (im Folgenden: TAK) hat sich als eines der bedeutendsten kulturellen Einrichtungen in Liechtenstein etabliert. Das TAK wurde 1970 gegründet und ist seit 1972 privatrechtlich als Genossenschaft organisiert. In Anbetracht der Bedeutung des Theaterbetriebs für das Land und die Region erhält die Genossenschaft "Theater am Kirchplatz eG" (im Folgenden: Genossenschaft) seit vielen Jahren eine jährliche finanzielle Unterstützung durch das Land Liechtenstein zur Führung des Theaterbetriebs. Der Finanzbeschluss vom 20. Oktober 1999 (LGBl. 1999 Nr. 237) legte den jährlichen Landesbeitrag ohne zeitlichen Rahmen auf 2'160'000 Franken fest. Zudem unterlag der Beitrag dem Teuerungsausgleich. Im Jahre 2013 beschloss der Landtag eine Neuregelung der Beitragsleistung. Der jährliche Beitrag wurde zu dem Zeitpunkt von 2'375'000 Fran-
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ken auf 2'100'000 Franken gekürzt, die Anpassung an den Teuerungsausgleich aufgelöst und die Dauer des Beschlusses auf vier Jahre beschränkt. Zudem wurde die Auszahlung des Landesbeitrags mit einer Leistungsvereinbarung geregelt. Der daraus resultierende Finanzbeschluss vom 5. September 2013 (LGBl. 2013 Nr. 326) setzte die jährliche Beitragsleistung für die Jahre 2014 bis 2017 auf 2'100'000 Franken fest. Der derzeit aktuelle Finanzbeschluss vom 5. September 2017 (LGBl. 2017 Nr. 289) setzte die jährliche Beitragsleistung für die Jahre 2018 bis 2021 wiederum auf 2'100'000 Franken fest.
Die gegenständliche Vorlage soll nun die Beitragsleistung für die nächsten vier Jahre, das heisst für die Periode 2022 bis 2025 regeln.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2021 / 335
Landtagssitzungen
02. September 2021
Stichwörter
Finanz­be­schluss
Gewäh­rung eines Landesbeitrags
TAK
Theater am Kirchplatz