Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 60
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Kein Titel
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) aufgeworfenen Fragen 
 
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Am 3. Dezember 2020 hat der Landtag die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) in erster Lesung beraten. Die Vorlage dient begrifflichen Anpassungen, konkretisiert die benötigten Unterlagen im Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsfähigkeit juristischer Personen als Landwirtschaftsbetriebe, reguliert die Anzahl maximal zu führender Betriebe, normiert Massnahmen zur Bekämpfung von anderen als besonders gefährlichen Schadorganismen einschliesslich einer Meldepflicht, Förderungen und Entschädigungen für diesbezüglich getroffene Massnahmen, dient der Wiedereinführung eines Beitrags des Staates zur Prämienverbilligung von landwirtschaftlichen Mehrgefahrenversicherungen (ehemals Hagelversicherungen) und der gezielteren Förderung von schonenden Bodenbearbeitungsverfahren, schafft eine Rechtsgrundlage für eine Notfallhilfe für aussergewöhnliche und unvorhersehbare Naturereignisse, beinhaltet die Anpassung der Datenschutzbestimmung aufgrund eben dieser Notfallhilfe und regelt zudem sachenrechtliche Fragen, da neu die Möglichkeit einer grundbücherlichen Sicherstellung von staatlichen Förderungsleistungen möglich sein soll.
Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus und die erste Lesung wurde ohne jegliche Anmerkungen zu den einzelnen Artikeln vorgenommen. Bestimmte Artikel wurden jedoch nochmals überarbeitet. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die im Rahmen der Eintretensdebatte aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, und ergänzt die in der Landtagssitzung bereits gegebenen Antworten. Weiter werden die Gründe für die Anpassungen erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Umwelt
Amt für Justiz
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Vaduz, 13. Juli 2021
LNR 2021-1033
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG, BuA Nr. 134/2020) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) am 3. Dezember 2020 in erster Lesung beraten. Die Entscheidung über das Eintreten auf die Vorlage erfolgte mit einhelliger Zustimmung. Die erste Lesung erfolgte ohne Anmerkungen zu den einzelnen Artikeln.
Im Rahmen der Eintretensdebatte äusserten sich verschiedene Abgeordnete hauptsächlich zu den anderen als besonders gefährliche Schadorganismen (Erdmandelgras) und zur Notfallhilfe. Auf die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen sowie die Fragen zu den einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage wird in den folgenden beiden Abschnitten näher eingegangen.
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Hauptsächlich aufgrund der laufenden Erarbeitung der Verordnung zur Bekämpfung des Erdmandelgrases mussten die Formulierungen gewisser Artikel angepasst werden. Die näheren Erläuterungen hierzu sind unten aufgeführt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2021 / 338
Landtagssitzungen
02. September 2021
Stichwörter
Abän­de­rung Landwirtschaftsgesetz
Aner­ken­nungs­fä­hig­keit juris­ti­scher Per­sonen als Landwirtschaftsbetriebe
Bekämp­fung von Schadorganismen
LWG
Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung