Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Altlasten) aufgeworfenen Fragen
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In der Sitzung vom 3. September 2021 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Altlasten) in erster Lesung beraten.
Die Gesetzesvorlage umfasst die Einführung von zwei neuen Bestimmungen in das USG sowie formelle Verweiskorrekturen im UVPG. Die neuen Bestimmungen im USG betreffen zum einen die Tragung der Mehrkosten der Entsorgung des Aushubmaterials auf einem belasteten, nicht sanierungsbedürftigen Standort und zum anderen die Festlegung der Verfolgungsverjährung von Übertretungen gemäss USG.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst.
Anlässlich der ersten Lesung wurden einzelne grundsätzliche Fragen zu der neuen Kostentragungsregelung gestellt, insbesondere zur Kostenbeteiligung des Eigentümers und zur Höhe der Mehrkosten.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Umwelt
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Vaduz, 5. Oktober 2021
LNR 2021-1389
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (BuA Nr. 61/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. September 2021 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (BuA Nr. 61/2021) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten und erfolgte einhellig.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige grundsätzliche Fragen sowie eine Frage zu einem Artikel der Gesetzesvorlage. Diese Fragen werden im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet, soweit diese nicht bereits vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet.