Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2021 / 80
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 2./3. September 2021 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes in erster Lesung beraten. Trotz längerer Eintretensdebatte war das Eintreten auf die Gesetzesvorlage letztlich unbestritten und erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Anlässlich der ersten Lesung wurden verschiedene grundsätzliche Fragen gestellt, so insbesondere zu den Themenbereichen Schutzwald und Waldverjüngung, Verbissmonitoring, Tierschutz, Jagdzeiten, Aufgaben der Wildhut, Zulassung zur Jagd und Stand der Umsetzung jener Massnahmen aus dem Massnahmenpaket "Waldverjüngung" (2020), die nicht Gegenstand dieser Gesetzesvorlage sind.
Es bestand in der ersten Lesung weitgehend Einigkeit darüber, dass dem Wald wichtige Schutzfunktionen zukommen und er sich deshalb in ausreichendem Masse verjüngen muss. Umstritten war, welchen Einfluss der Wildbestand auf die vielerorts ungenügende, teilweise gänzlich fehlende Waldverjüngung hat.
Die Regierung geht daher im Kapitel "Grundsätzliche Fragen" noch einmal vertieft auf die genannten Themengebiete ein.
Die Regierung ist weiterhin davon überzeugt, dass die gegenständliche Vorlage für eine nachhaltige Verbesserung der Waldverjüngung unerlässlich ist. Konkret werden zwei zentrale Empfehlungen des Massnahmenpakets umgesetzt, nämlich die Schaffung einer staatlichen und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Wildhut sowie die Möglichkeit der Ausscheidung von Intensivbejagungsgebieten. Diese beiden Massnahmen sind Voraussetzung dafür, dass auch die übrigen Massnahmen des Massnahmenpakets erfolgreich weiter vorangetrieben werden können.
Die Regierung misst wie der Landtag dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei. Um dies zu unterstreichen und zugleich den anlässlich der ersten Lesung geäusserten Bedenken bezüglich des Tierschutzes angemessen Rechnung zu tragen, wird die Vorlage daher wie folgt angepasst:
* neu gilt auch für sämtliche Aktivitäten der Wildhut ein generelles Nachtjagdverbot;
* in Intensivbejagungsgebieten und Wildzäunen wird die Schonzeit um einen Monat, somit bis zum 15. Juli, verlängert; und
* im Drei-Phasen Modell wird die Jagdzeit um einen Monat, somit auf 31. Dezember, verkürzt.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Umwelt
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Bevölkerungsschutz
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Vaduz, 5. Oktober 2021
LNR 2021-1391
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 56/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 2./3. September 2021 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes in erster Lesung beraten. Trotz längerer Eintretensdebatte war das Eintreten auf die Gesetzesvorlage letztlich unbestritten und erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Die Regierung hat Anfang 2020 auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Waldverjüngung und der Empfehlungen des entsprechen-
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den Lenkungsausschusses einen umfassenden Katalog an Massnahmen verabschiedet.1
Die Massnahmen, welche einer Änderung des Jagdgesetzes bedürfen, stehen im Zentrum der gegenständlichen Vorlage. Es handelt sich hierbei um die staatliche Wildhut und die Ausscheidung von Intensivbejagungsgebieten.
Jene Massnahmen, die hingegen keiner Änderung des Jagdgesetzes bedürfen, sind nicht Gegenstand der gegenständlichen Vorlage. Hierzu zählen beispielsweise die Störungsminimierung, die Lebensraumvernetzung, die naturnahe Waldbewirtschaftung oder die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Regierung anerkennt jedoch die Bedeutung der integralen Umsetzung des Massnahmenpakets und geht daher in Kapitel 2.10 nochmals vertieft auf den aktuellen Umsetzungsstand dieser weiteren Massnahmen ein.
Die Schwerpunkte der gegenständlichen Vorlage werden nachfolgend in den Kapiteln 2.1 bis 2.9 und in den Fragen zu den einzelnen Artikeln (Kapitel 3) behandelt.



 
1https://www.llv.li/files/au/kommissionsbericht-waldverjungung-v04022020.pdf.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2021 / 432
Landtagssitzungen
05. November 2021
Stichwörter
Aus­schei­dung von Intensivbejagungsgebieten
Jagd­ge­setz
Reduk­tion der Schalenwildbestände
Schaf­fung einer Wildhut
Scha­len­wild­be­stand
Schutz­wald und Waldverjüngung
Ver­bes­se­rung der Waldverjüngung
Wald­ge­setz