Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2022)
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Die erste Nachtragskredit-Sammelvorlage für das laufende Jahr umfasst drei Nachtragskredite im Umfang von CHF 8'101'000.
Von den mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskrediten entfallen CHF 7.0 Mio. auf den Antrag zur Gewährung zusätzlicher Mittel zur Ausrichtung von Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Härtefall-Zuschüsse, COVID-19-Taggelder).
Weitere Nachtragskredite im Umfang von CHF 551'000 und CHF 550'000 werden für den Staatsbeitrag an das Liechtensteinische Landesspital sowie nicht aktivierbare Informatikanschaffungen im Bereich der Bildung beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 8. Februar 2022
LNR 2022-172
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (I/2022) zulasten der Landesrechnung 2022 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.