Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 101
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Bis­he­rige Nachtragskredite
2.Vor­lie­gender Nachtragshaushalt
3.Von der Regie­rung bean­tragter Nachtragskredit
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (V/2022)
 
4
Die fünfte Nachtragskredit-Sammelvorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 196'000.
Der gesamte mit dieser Vorlage beantragte Nachtragskredit bezieht sich auf die Familienhilfe Liechtenstein e.V. Die bestehende Leistungsvereinbarung regelt, dass das Land einen leistungsabhängigen Landesbeitrag gewährt, welcher sich aus der effektiv erbrachten Leistungsmenge und dem Preis pro Leistungseinheit errechnet. Wird unterjährig auf Basis der Ist- und der Vorschauzahlen erkennbar, dass die budgetierte Leistungsmenge nicht ausreicht, kann während des laufenden Geschäftsjahres ein Nachtragskredit beantragt werden.
Die Familienhilfe Liechtenstein e.V. hat im Rahmen der Ausarbeitung der Hochrechnung 2022 erkannt, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichen werden und beantragt einen Nachtragskredit von CHF 196'000.
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
5
Vaduz, 4. Oktober 2022
LNR 2022-1492
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (V/2022) zulasten der Landesrechnung 2022 zu unterbreiten.
1.Bisherige Nachtragskredite
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie den mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.
6
 
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
2022 / 343
Landtagssitzungen
03. November 2022
Stichwörter
Fami­li­en­hilfe Liech­tens­tein e.V.
Nach­trags­kredit V/2022