Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 109
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über Post­dienste und Paket­zu­s­tell­dienste (Post­dienste- und Paket­zu­s­tell­diens­te­ge­setz; PPG)
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Post­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setzes (POG)
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Gewer­be­ge­setzes (GewG)
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Ban­ken­ge­setzes (BankG)
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Zah­lungs­diens­te­ge­setzes (ZDG)
6.Gesetz über die Abän­de­rung des Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setzes (FMAG)
7.Gesetz über die Abän­de­rung des E-Geld­ge­setzes (EGG)
8.Gesetz über die Abän­de­rung des Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setzes (VVG)
9.Gesetz über die Abän­de­rung des Sorg­falts­pflicht­ge­setzes (SPG)
10.Gesetz über die Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste (Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz; PPG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze
(Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste)
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Die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft ("3. Postdiensterichtlinie") sieht als letzten Schritt eines langen Reformprozesses die vollständige Liberalisierung des Marktes für Postdienste vor. Die Umsetzung der Richtlinie sowie die Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste erfolgen in Liechtenstein durch eine Totalrevision des bestehenden Postgesetzes in Form des Erlasses eines neuen Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste (PPG).
Einerseits soll mit dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz ein anbieterneutrales Marktregulierungsgesetz geschaffen werden und andererseits sollen die Bestimmungen des geltenden Postgesetzes, die nicht in den Anwendungsbereich der umzusetzenden EWR-Richtlinien fallen, in das bereits bestehende Postorganisationsgesetz (POG), neu Gesetz über die Liechtensteinische Post (LPG), integriert werden. Zudem bedarf die nationale Umsetzung geringfügiger Abänderungen weiterer Gesetze, die das Gewerbegesetz, das Zustellgesetz, das Mehrwertsteuergesetz, das Bankengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Finanzmarktaufsichtsgesetz, das E-Geldgesetz, das Gesetz über die Vermögensverwaltung, das Sorgfaltspflichtgesetz sowie das Beschwerdekommissionsgesetz betreffen.
Die Richtlinie und in deren Umsetzung auch das Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz sehen weiterhin die Aufrechterhaltung eines Universalpostdienstes zur Gewährleistung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdiensten vor. Die Richtlinie sieht hierfür marktkonforme Mechanismen vor, die zur Finanzierung von Universaldienstkosten genutzt werden können.
Das vorgeschlagene Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz verankert den Grundsatz, dass Postdienste in Liechtenstein von jedermann frei gemäss den im Gesetz niedergelegten allgemeinen Rahmenbedingungen erbracht werden dürfen, sieht aber für gewisse Tätigkeiten im Universaldienstbereich weiterhin das Erfordernis einer spezifischen Benennung als Universaldiensteanbieter vor. Der Universaldienst bzw. der Universaldiensteanbieter untersteht weiterhin besonderen Tarifkontrollen und Qualitätsvorgaben. Zu diesem Zweck unterliegt die
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Liechtensteinische Post AG, der die Erbringung von Universaldienstleistungen obliegt, detaillierten Bestimmungen über die Anforderungen an den Universaldienst, die Kostenrechnung sowie die Berechnung der Nettokosten des Universaldienstes und gegebenenfalls deren Abgeltung.
Die vollständige Liberalisierung des Marktes für Postdienste wird durch die Ein-richtung einer nationalen Regulierungsbehörde für den Postsektor begleitet. Die-se ist für die Anwendung und Überwachung des Regulierungsrahmens zuständig. Zur Nutzung von Synergieeffekten schlägt die Regierung vor, das Amt für Kommunikation zusätzlich zu seiner Regulierungsfunktion im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie der Medien mit der Regulierungsfunktion im Postsektor zu betrauen.
Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, ein schlankes, klar strukturiertes und integriertes Postmarktgesetz zu schaffen. Hierdurch wird Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer geschaffen und gleichzeitig sichergestellt, dass die neu zu schaffende Regulierungsbehörde im Postbereich ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann.
 
 
 
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Kommunikation
Amt für Volkswirtschaft
Finanzmarktaufsicht
Liechtensteinische Post AG
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Vaduz, 4. Oktober 2022
LNR 2022-1456
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste (Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz; PPG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und der Verbesserung der Dienstqualität (nachfolgend "Postdiensterichtlinie" genannt) bildete den Ausgangspunkt für die graduelle Liberalisierung und Harmonisierung des Binnenmarktes für Postdienste im EWR und somit auch in Liechtenstein. Die Richtlinie 2002/39/EG vom 10. Juni 2002 führte die abgestufte Liberalisierung durch Absenkungen der Gewichtsgrenzen des für den angestammten Postbetreiber reservierten Bereiches weiter.
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Zur Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG in das nationale Recht wurden das Gesetz vom 18. Dezember 1998 über das Liechtensteinische Postwesen1 und das Gesetz vom 18. Dezember 1998 über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post2 geschaffen und infolge der Übernahme der Richtlinie 2002/39/EG (2. Postdiensterichtlinie) ins EWR-Abkommen im Jahr 20043 abgeändert.
Das Hauptziel des heutigen Rechtsrahmens bestand in der erstmaligen, teilweisen Öffnung des bisherigen Monopolmarktes für Postdienste im Inland für Wettbewerber. Dies hatte neben der Auflösung des vormaligen PTT-Vertrages mit der Schweiz insbesondere die Verselbständigung der Liechtensteinischen Post AG zur Folge.



 
1Postgesetz (PG), LGBl. 1999 Nr. 35.
 
2Postorganisationsgesetz (POG), LGBl. 1999 Nr. 36.
 
3Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 168/2002 vom 6. Dezember 2002: https://www.efta.int/media/documents/legal-texts/eea/other-legal-documents/adopted-joint-committee-decisions/2002%20-%20German/168-2002g.pdf.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2023 / 160
2023 / 159
2023 / 158
2023 / 157
2023 / 156
2023 / 155
2023 / 154
2023 / 153
2023 / 152
2023 / 151
Landtagssitzungen
04. November 2022
Stichwörter
Gesetz über Post­dienste und Paketzustelldienste
grenz­über­schrei­tende Paketzustelldienste
Post­dienste- und Paket­zu­s­tell­diens­te­ge­setz; PPG
Umset­zung der Richt­linie 2008/6/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates
Vollen­dung des Bin­nen­marktes der Post­dienste der Gemeinschaft