Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes aufgeworfenen Fragen (Mindestvergütung für Photovoltaikanlagen)
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Am 2. September 2022 hat der Landtag über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen) in erster Lesung beraten.
In der Eintretensdebatte wurden insbesondere Fragen in Zusammenhang mit der Höhe der Mindestvergütung, der Förderung von Fassadenanlagen (Winterstrom), dem Netzausbau und der Netzkostenberechnung aufgeworfen. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, oder ergänzt die bereits gegebenen Antworten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 4. Oktober 2022
LNR 2022-1467
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (BuA Nr. 79/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat den vorliegenden Gesetzesentwurf am 2. September 2022 in erster Lesung beraten. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
In der Eintretensdebatte wurden insbesondere Fragen in Zusammenhang mit der Höhe der Mindestvergütung, der Förderung von Fassadenanlagen (Winterstrom), dem Netzausbau und der Netzkostenberechnung aufgeworfen.