Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die Abänderung des Gewerbegesetzes, des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Ärztegesetzes, des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes, des Patentanwaltsgesetzes, des Dienstleistungsgesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen aufgeworfenen Fragen (Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU sowie der Richtlinie (EU) 2018/958 und Durchführung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 88/2022 betreffend die die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die Ab-änderung des Gewerbegesetzes, des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Ärztegesetzes, des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes, des Patentanwaltsgesetzes, des Dienstleistungsgesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen wurden die Gesetzesvorlagen beraten und seitens der Abgeordneten begrüsst. Das Eintreten war unbestritten und wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.
In den Eingangsvoten wurden insbesondere Fragen zum Berufsausweis, den Gemeinsamen Ausbildungsgrundsätzen und dem Verhältnis zur Schweiz sowie einer möglichen Verpflichtung zur Mitgliedschaft mit allfälligen Beitragszahlungen in der Treuhandkammer aufgeworfen. Zudem wurden konkrete Fragen zu Art. 22 Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, der die erforderlichen Sprachkenntnisse regelt, zu Art. 29 Abs. 2 Bst. d Treuhändergesetz, der die Bewilligungsvoraussetzungen für Niederlassungen im Sinne von Art. 28 Treuhändergesetz regelt, sowie zu den Übergangsbestimmungen des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes und des Patentanwaltsgesetzes aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachfolgend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
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Stabsstelle EWR (Koordination)
Amt für Gesundheit (Gesundheitsberufe)
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (Tierärzte)
Amt für Volkswirtschaft (Gewerbeberufe, Architekten)
Finanzmarktaufsicht (Finanzberufe)
Schulamt (Erziehungsberufe und Anerkennung im Allgemeinen)
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Vaduz, 31. Oktober 2022
LNR 2022-1608
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die Abänderung des Gewerbegesetzes, des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Ärztegesetzes, des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes, des Patentanwaltsgesetzes, des Dienstleistungsgesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen (BuA Nr. 88/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 30. September 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die Abänderung des Gewerbegesetzes, des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Ärztegesetzes, des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes, des Patentanwaltsgesetzes, des Dienstleistungsgesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen, Bericht und Antrag Nr.
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88/2022, in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten und wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige Fragen, die im Folgenden, sofern sie nicht schon anlässlich der ersten Lesung seitens des zuständigen Regierungsmitglieds erörtert wurden, in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet werden.