Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 129
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage und Begrün­dung der Vorlage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen der Vorlagen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über Miet­bei­träge für Familien
2.Gesetz über die Aus­rich­tung einer ein­ma­ligen Ener­gie­kos­ten­pau­schale für ein­kom­mensschwache Haushalte
3.Finanz­be­schluss Entlastungsmassnahmen
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen (Entlastungspaket Energiepreise) 
 
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Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen reduzierten Gaslieferungen aus Russland haben die Preise auf den europäischen Energiemärkten Rekordhöhe erreicht. Diese sind zwar in den vergangenen Wochen wieder gesunken, befinden sich aber im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Die liechtensteinischen Endkundenpreise für Gas haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr verdoppelt. Ebenso haben die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) für das Jahr 2023 eine Verdoppelung der Endkundenpreise beim Strom angekündigt.
In ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2022 hat die Regierung auf Grundlage des Zwischenberichts der Taskforce "Energiepreise" beschlossen, kurzfristig Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen umzusetzen. Im Bereich "Haushalte" sind dies die Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen zur AHV-IV (EL) und der Mietbeiträge für Familien, eine einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte sowie die Unterstützung bei Härtefällen. Im Bereich "Unternehmen" sollen die Stromkosten bei energieintensiven Unternehmen für das Jahr 2023 degressiv subventioniert werden. Im Rahmen der Erarbeitung des Zwischenberichts wurden verschiedene Interessensvertretungen zu einer Stellungnahme eingeladen. Dazu gehören die Caritas Liechtenstein, der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV), die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL), die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) sowie der Liechtensteiner Hotel- und Gastronomieverband (LHGV).
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag, bestehend aus der Abänderung des Mietbeitragsgesetzes, der Schaffung des Gesetzes über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte (Energiekostenpauschalegesetz) und dem Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten werden die vorgesehenen Massnahmen umgesetzt. Ziel ist es, Haushalte und Unternehmen zielgerichtet und bedarfsgerecht zu unterstützen. Die dadurch zu erwartenden Mehrkosten belaufen sich auf rund CHF 11 Mio.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Soziale Dienste
Amt für Volkswirtschaft
AHV-IV-FAK Anstalten
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Vaduz, 15. November 2022
LNR 2022-1712
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage und Begründung der Vorlage
Aufgrund des Ukraine-Kriegs und den damit verbundenen reduzierten Gaslieferungen aus Russland haben die Preise auf den europäischen Energiemärkten Rekordhöhe erreicht. Diese sind zwar in den vergangenen Wochen wieder gesunken, befinden sich aber im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. In der Folge mussten die Energieversorger die Endkundenpreise für Gas und Strom deutlich erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass die Endkundenpreise auch längerfristig auf hohem Niveau verbleiben.
Der Endkundenpreis für Erdgas von Liechtenstein Wärme (LGV) ist von 8.45 Rp./kWh (2021) auf 17.8 Rp./kWh im Oktober 2022 angestiegen. Die
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Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben angekündigt, ab dem Jahr 2023 den Strompreis für Endkunden von 19.2 Rp./kWh (2021) auf 37.7 Rp./kWh (inkl. Netznutzungsgebühr) zu erhöhen. Damit haben sich die Energiepreise für Gas und Strom in etwa verdoppelt. Grossverbraucher, die sich selbst direkt am Markt mit Energie eindecken, unterliegen unterschiedlichen Preisschwankungen.
Die Preise für Treibstoffe (Benzin/Diesel), Heizöl, Pellets und Fernwärme haben sich in den letzten Monaten ebenfalls stark erhöht.
Die hohen Energiepreise signalisieren die vorherrschende Knappheit und führen dazu, dass die Bevölkerung und Wirtschaft den Energiekonsum reduzieren werden. So werden Anreize zum Energiesparen und zu Energieeffizienzmassnahmen gesetzt. Dieser Lenkungseffekt ist gerade in der aktuellen Situation wichtig, um eine Versorgungsmangellage zu vermeiden. Allerdings können die hohen Energiepreise für einkommensschwache Haushalte sowie für energieintensive Unternehmen zu erheblichen finanziellen Problemen führen. Ebenso gilt es, mit Blick auf die Entlastungspakete und Energiesubventionen in den Nachbarländern die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein langfristig sicherzustellen, wobei in einer Gesamtbeurteilung die gesamten Rahmenbedingungen der verschiedenen Wirtschaftsstandorte miteinzubeziehen sind.
Die Regierung hat daher am 22. September 2022 eine Taskforce unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt einberufen, um die konkreten Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf die privaten Haushalte und die Unternehmen zu analysieren sowie mögliche Massnahmen zur Kostenabfederung zu evaluieren und allenfalls zur Umsetzung vorzuschlagen. In der Taskforce ebenfalls vertreten sind das Ministerium für Gesellschaft, das Amt für Volkswirtschaft, das Amt für Soziale Dienste, die Steuerverwaltung, das Amt für Statistik sowie die Stabsstelle Finanzen. Damit allfällige Massnahmen zur Kostenabfederung auf den 1. Januar 2023 umgesetzt werden können, wurde die Taskforce
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beauftragt, der Regierung bis Ende Oktober 2022 einen Zwischenbericht vorzulegen. Am 31. Oktober 2022 wurde der Zwischenbericht mit den Umsetzungsempfehlungen durch die Regierung zur Kenntnis genommen und Massnahmen beschlossen (siehe Kapitel 1.3).
Nicht umfasst im Auftrag an die Taskforce "Energiepreise" waren allfällige Entlastungspakete im Falle einer tatsächlich eintretenden Energiemangellage. Wie im Fall der Corona-Pandemie wären bei staatlich verordneten Kontingentierungen und Netzabschaltungen zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu prüfen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2022 / 407
2022 / 406
2022 / 405
Landtagssitzungen
30. November 2022
Stichwörter
Abän­de­rung Mietbeitragsgesetz
Abfe­de­rung Energiepreissteigerungen
Degres­sive Unternehmenssubventionen
Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le­ge­setz
Ergän­zungs­lei­stungen AHV-IV
Erhö­hung wirt­schaft­liche Sozialhilfe
Miet­bei­träge Familien
Unter­stüt­zung Härtefälle