Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 14
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung des Initiativbegehrens
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung einer angemeldeten Volksinitiative zur Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben
 
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Mit Datum vom 21. Januar 2022 reichte Thomas Rehak, Parteipräsident der Partei "Demokraten pro Liechtenstein" (DpL), ein Initiativbegehren zur Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, bei der Regierung ein.
Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die gemäss Art. 70 Abs. 1 des Volksrechtegesetzes erforderliche Vorprüfung des Initiativbegehrens zuhanden des Landtages vor.
Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass das Initiativbegehren sowohl mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, als auch die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und somit zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 8. Februar 2022
LNR 2022-166
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung des angemeldeten Initiativbegehrens zur Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Datum vom 21. Januar 2022 wurde bei der Regierungskanzlei eine Volksinitiative zur Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, im Sinne der Art. 80ff. des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz; VRG)1 und gemäss Art. 64 der Verfassung2 des Fürstentums Liechtenstein (LV) angemeldet.
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Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt.
Die Initiative wurde bereits in der Form einer parlamentarischen Initiative 2021 im September-Landtag behandelt. Da das Anliegen im Landtag nicht die erforderliche Mehrheit finden konnte, wendet sich Thomas Rehak, Parteipräsident der "Demokraten pro Liechtenstein" (DpL), mit der gegenständlichen Initiative direkt an das Volk.
Gemäss Art. 70b Abs. 1 VRG prüft die Regierung nach Anmeldung des Initiativbegehrens im Rahmen einer sogenannten Vorprüfung, ob dieses mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und übermittelt ihren Bericht samt Eingaben dem Landtag zur Weiterbehandlung. Der Landtag hat in seiner nächsten Sitzung das Initiativbegehren in Behandlung zu ziehen und über eine allfällige Nichtigkeit der Initiative zu entscheiden.
Mit vorliegendem Bericht und Antrag legt die Regierung dem Landtag das Ergebnis ihrer Prüfung vor. In Bezug auf eine inhaltliche Stellungnahme der Regierung zum Initiativbegehren wird auf den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (BuA Nr. 53/2021) verwiesen.



 
1LGBl. 1973 Nr. 50 idgF.
 
2LGBl. 1921 Nr. 15 idgF.
 
Landtagssitzungen
10. März 2022
Stichwörter
Befreiung der Kostenbeteiligung
Fran­chise
Ini­tia­tiv­be­gehren
ordent­li­ches Rentenalter
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