Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung aufgeworfenen Fragen
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In der Sitzung vom 2. Dezember 2021 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Während zu den einzelnen Gesetzesartikeln keine Fragen vorgebracht wurden, nimmt die Regierung mit dem vorliegenden Bericht und Antrag Stellung zur Nachfrage betreffend die LIFE Klimastiftung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle Finanzen
Amt für Umwelt
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Strassenverkehr
Amt für Volkswirtschaft
Kulturstiftung Liechtenstein
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Vaduz, 1. Februar 2022
LNR 2022-120
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung (BuA Nr. 88/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 2. Dezember 2021 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und wurde grundsätzlich begrüsst. Die erste Lesung erfolgte ohne Anmerkungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln. Insofern die grundsätzlichen Fragen im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.