Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus
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Seit 2020 sind die liechtensteinischen Kulturakteure von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen. Der Landtag hat im Dezember 2020 zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus einen Nachtragskredit von CHF 500'000 zur Förderung von Projekten an die Kulturstiftung Liechtenstein gesprochen (BuA Nr. 144/2020). Aufgrund der unerwartet grossen Nachfrage bewilligte der Landtag im Mai 2021 einen weiteren Nachtragskredit von CHF 500'000 an die Kulturstiftung (BuA Nr. 28/2021). Die Nachtragskredite vom Dezember 2020 und Mai 2021 waren auf das Jahr 2021 befristet. Bis 31. Dezember 2021 konnten über die beiden Nachtragskredite von gesamthaft CHF 1'000'000 Förderungen in der Höhe von CHF 893'379.90 gesprochen werden. Gegen Ende des Jahres war es aufgrund der Befristung der Kredite für die Kunst- und Kulturschaffenden schwierig, Projekte einzureichen, die dann auch noch im selben Jahr hätten realisiert und ausbezahlt werden können.
Obwohl sich ein Ende der Pandemie abzeichnet, sind die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende auch zum Beginn des Jahres 2022 noch sehr fordernd. Neue Virusvarianten sorgen weiterhin für hohe Ansteckungszahlen. Zum Schutz der Bevölkerung gilt mindestens bis im Februar die Einhaltung von Schutzmassnahmen wie Zugangsbeschränkungen auf Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesungszertifikat sowie die Beschränkung der Konsumation gemäss Gastronomiekonzept. Zudem empfiehlt die Regierung zu Beginn des Jahres 2022, die Sozialkontakte zu beschränken. Analog zu den Härtefallunterstützungen in anderen Wirtschaftszweigen wie beispielsweise der Gastronomie oder der Eventbranche soll auch für die Kulturschaffenden zu Beginn des Jahres 2022 eine Verlängerung der Unterstützung ermöglicht werden, um einen geordneten Weg aus der Pandemie zu ermöglichen.
Die Regierung beantragt daher beim Landtag einen Nachtragskredit von CHF 250'000 für die Kulturstiftung, mit welchem sichergestellt werden soll, dass Kulturakteure dabei unterstützt werden können, kulturelle Erlebnisse trotz der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen und die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
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Betroffene Stellen
Kulturstiftung Liechtenstein
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Vaduz, 8. Februar 2022
LNR 2022-134
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus an den Landtag zu unterbreiten.
Die Kulturstiftung Liechtenstein hat mit Stichtag 30. Juni 2021 über die Verwendung des (ersten) Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus für das Jahr 2021 einen Zwischenbericht erstattet. Durch diverse Anträge aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Audiovisuelle Medien, Volkskultur und Landeskunde sowie Allgemeine Projekte (interdisziplinär oder soziokulturell) waren bereits Ende Juni 2021 CHF 499'303.90 gesprochen und der erste Nachtragskredit von CHF 500'000 praktisch aufgebraucht. In diesem Zwischenbericht zeigt sich der in allen Kultursparten bestehende, Covid-bedingte hohe Unterstützungsbedarf des gesamten Kultursektors. Der zweite im Jahr 2021
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für die Kulturstiftung gesprochene Nachtragskredit von CHF 500'000 wurde mit CHF 393'379.90 zu rund 80 % aufgebraucht. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass aufgrund der Befristung der Kredite auf das Jahr 2021 und der somit erforderlichen Entscheidung und Auszahlung der Kulturstiftung innerhalb des Jahres 2021, Anträge auf Förderbeiträge nur bis zum 30. November 2021 eingereicht werden konnten. Weitere Einzelheiten zu den beiden Nachtragskrediten des Jahres 2021 werden im Jahresbericht der Kulturstiftung Liechtenstein für das Jahr 2021 veröffentlicht. Insgesamt konnten somit CHF 106'620.10 im Jahr 2021 nicht abgerufen werden.
Damit die Kultur auch zu Beginn des Jahres 2022 unterstützt werden kann, wird ein Nachtragskredit von CHF 250'000 beantragt, der der Kulturstiftung auch die rückwirkende Gewährung von Unterstützungen ab dem 1. Januar 2022 ermöglichen soll. Mit Beginn des Jahres 2022 sind kulturelle Veranstaltungen mit physischer Präsenz unter Einhaltung von Schutzmassnahmen erlaubt und Museen, Theater und Konzertsäle geöffnet. Für den Zugang zu diesen Veranstaltungen und Institutionen ist bis mindestens Februar ein Zertifikat notwendig, das eine Impfung oder eine Genesung von einer Covid-19-Infektion nachweist. Zudem bestehen Einschränkungen der Konsumation gemäss Gastronomiekonzept.