Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2022)
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Die zweite Nachtragskredit-Sammelvorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 900'000.
Die Umsetzung der Erweiterung des Schengener Informationssystems sieht die Schaffung einer biometrischen Abfragemöglichkeit vor. Da das bestehende Abfragesystem der Liechtensteinischen Landespolizei die zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllen kann, ist die Entwicklung einer neuen Abfrageplattform notwendig. Um die zusätzlichen Kosten für eine termingerechte Umsetzung der Vorgaben zu decken, wird der vorliegende Nachtragskredit im Umfang von CHF 900'000 beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 8. März 2022
LNR 2022-331
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (II/2022) zulasten der Landesrechnung 2022 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang des vom Landtag beschlossenen sowie die mit der Sammelvorlage I und II beantragten Nachtragskredite.