Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 3
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendung öffentlicher Stellen) aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (BuA Nr. 68/2021) hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Das Eintreten war unbestritten und wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen. Es wurden insbesondere Fragen zur zuständigen Amtsstelle, den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorlage, der Finanzierung sowie zur Berichterstattung gestellt. Diese Fragen werden in der vorliegenden Stellungnahme beantwortet. Ein Artikel wurde dahingehend angepasst, dass als zuständige Amtsstelle für die Veröffentlichung der jeweils gültigen Referenzen der Normen, für die wiederkehrende Überwachung und Berichterstattung an die EFTA-Überwachungsbehörde, für die Veröffentlichung der Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die anzuwendende Überwachungsmethodik und Berichtsmodalitäten im Internet und für die Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden, die sich auf Verstösse gegen die Vorgaben betreffend Barrierefreiheit beziehen sowie gegebenenfalls für den Ausspruch von Handlungsempfehlungen und Vorschlägen von Massnahmen zur Beseitigung der Mängel das Amt für Soziale Dienste bestimmt wird. Zudem wurde die Bestimmung betreffend die Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden konkretisiert bzw. ergänzt sowie die Inkrafttretensbestimmung aktualisiert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Soziale Dienste
Amt für Informatik
Amt für Kommunikation
Stabsstelle EWR
Amt für Bau und Infrastruktur
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Vaduz, 1. Februar 2022
LNR 2022-77
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (BuA Nr. 68/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 30. September 2021 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102, Bericht und Antrag Nr. 68/2021, in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten und wurde sodann mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige Fragen, die im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet werden, soweit dies
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nicht oder nicht abschliessend durch das zuständige Regierungsmitglied bereits mündlich erfolgt ist.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2022 / 101
Stichwörter
Abän­de­rung Behindertengleichstellungsgesetz
Bar­rie­re­frei­heit
Bericht­er­stat­tung
Finan­zie­rung
Richt­linie (EU) 2016/2102
zustän­dige Amtsstelle