Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffenddie Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches aufgeworfenen Fragen
(Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen)
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In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zur Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen in erster Lesung beraten. Dem Eintreten auf die Gesetzesvorlagen wurde zugestimmt.
Im Zuge der Debatte wurden einige inhaltliche Fragen gestellt, welche mittels der vorliegenden Stellungnahme beantwortet werden. Die Fragen bezogen sich hauptsächlich auf die Verweisnorm in Art. 24a des Partnerschaftsgesetzes, auf die - von einigen Abgeordneten gewünschte - Aufhebung von Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes sowie den aktuellen Stand der Arbeiten im Fortpflanzungsmedizingesetz.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Staatsgerichtshof
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Amt für Soziale Dienste
Amt für Justiz
Zivilstandsamt
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Vaduz, 5. April 2022
LNR 2022-423
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (BuA Nr. 19/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 11. März 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 19/2022 betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in erster Lesung beraten. Dem Eintreten auf die Gesetzesvorlagen wurde mit 21 Ja-Stimmen (bei 23 Anwesenden) zugestimmt.
Der Bericht und Antrag ist in Bezug auf die Einführung der Stiefkindadoption von eingetragenen Partner/innen und Lebensgefährt/innen auf breite Zustimmung gestossen und wurde diesbezüglich begrüsst. Nichtsdestotrotz wurden einige inhaltliche Fragen gestellt und Diskussionspunkte aufgebracht, auf welche in der gegenständlichen Stellungnahme eingegangen wird.