Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 48
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Ein­lei­tung
I. Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Prü­fung der ein­ge­reichten Unterschriften
II. Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) 
 
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Die stimmberechtigten Personen Frau Agnes Dentsch, Herr Herbert Elkuch, Herr Erich Hasler, Herr Pascal Ospelt und Herr Simon Schächle, haben am 29. April 2022 das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) mit von den Gemeindevorstehungen bescheinigten Unterschriften eingereicht.
Die Regierung hat die eingereichten Unterschriften überprüft und 2'846 gültige Unterschriften festgestellt. Das Initiativbegehren ist somit zustande gekommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Stabsstelle Regierungskanzlei
 
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Vaduz, 29. April 2022
LNR 2022-612
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Datum vom 21. Januar 2022 wurde das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) bei der Regierung angemeldet.
Nach der gemäss Art. 70b des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) erfolgten Vorprüfung der Initiative durch den Landtag machte die Regierung diese am 17. März 2022 kund und setzte gemäss Art. 70 Abs. 1 Bst. b des VRG den 29. April 2022 als Ablaufdatum zur Einreichung der Unterschriften fest.
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Am Freitag, 29. April 2022, wurden bei der Regierung insgesamt 1'382 Unterschriftenbogen mit den von den Gemeindevorstehungen bescheinigten Unterschriften eingereicht.
Stichwörter
Abän­de­rung KVG
Befreiung Kostenbeteiligung
Ini­tia­tiv­geb­gehren
Kran­ken­ver­si­che­rung
Pen­si­onsalter