Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 49
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I. Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II. Antrag der Regierung
III. Regierungsvorlage
1.1Gesetz über das Zen­trale Personenregister
1.2Aus­län­der­ge­setz
1.3Asyl­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) aufgeworfenen Fragen  
 
4
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das zentrale Personenregister (ZPRG), Bericht und Antrag Nr. 24/2021, hat der Landtag die Vorlage in seiner Sitzung vom 7. Mai 2020 beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und wurde mit 25 Ja-Stimmen einhellig beschlossen.
Es wurden vorwiegend Fragen zum Thema Datenqualität insgesamt und insbesondere zur Richtigkeit von Daten aufgeworfen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass richtige Daten essenziell für diesen wichtigen Digitalisierungsschritt sind. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die Festlegung, was "richtige" Daten sind, ein äusserst komplexes Thema ist. Auch der Umgang mit Altdaten wurde thematisiert. Ausserdem wurden teilweise weiterführende Erläuterungen gewünscht oder Anpassungsvorschläge zu einzelnen Bestimmungen gemacht.
Die vorliegende Stellungnahme geht allgemein auf das Thema Datenrichtigkeit und Datenqualität ein und führt auch noch einmal aus, wie der Umgang mit Altdaten ist. Auf die aufgeworfenen Fragen zu einzelnen Artikeln wird jeweils bei der relevanten Bestimmung eingegangen. Darüber hinaus erfolgte eine neuerliche detaillierte Prüfung der einzelnen Bestimmungen und wurden über die Anmerkungen der ersten Lesung hinaus auch einzelne Klarstellungen vorgenommen
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Alle Amtsstellen
Alle Gemeinden
Gerichte
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
5
Vaduz, 3. Mai 2022
LNR 2022-594
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das zentrale Personenregister (ZPRG) (BuA Nr. 24/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Anlässlich der Landtagssitzung vom 7. Mai 2021 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 24/2021 betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde von den Abgeordneten durchwegs begrüsst. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Seitens der Landtagsabgeordneten wurden einige Fragen gestellt und Vorschläge gemacht, welche nachfolgend beantwortet und aufgenommen werden.
LR-Systematik
1
17
172
1
15
152
1
15
152
LGBl-Nummern
2022 / 221
2022 / 220
2022 / 219
Landtagssitzungen
02. Juni 2022
Stichwörter
Alt­daten
Daten­qua­lität
Daten­rich­tig­keit
Digi­ta­li­sie­rung
Total­re­vi­sion ZPRG
zen­trales Personenregister