Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 59
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Ein­lei­tung
I. Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II. ANTRAG DER REGIERUNG
III. REGIERUNGSVORLAGEN
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Sachenrechts
3.Gesetz über die Abän­de­rung der Exekutionsordnung
4.Gesetz über die Abän­de­rung der Rechts­si­che­rungs-Ordnung
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Notariatsgesetzes
6.Gesetz über die Abän­de­rung des Steuergesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe), die Nutzung des elektronischen Amtsblattes, das allfällige Auftreten von technischen Störungen bei einer virtuellen Versammlung, die nationalen Bezeichnungen in der Firma, die Verjährungsfrist bei der Organhaftung sowie die finanziellen Auswirkungen der Vorlage betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 3. Mai 2022
LNR 2022-678
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 17/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 17/2022 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe), die Nutzung des elektronischen Amtsblattes, das allfällige Auftreten von technischen Störungen bei einer virtuellen Versammlung, die nationalen Bezeichnungen in der Firma,
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die Verjährungsfrist bei der Organhaftung sowie die finanziellen Auswirkungen der Vorlage betrafen.
LR-Systematik
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216
2
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214
2
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281
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283
1
17
173
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64
640
LGBl-Nummern
2022 / 232
2022 / 231
2022 / 230
2022 / 229
2022 / 228
2022 / 227
Stichwörter
Abän­de­rung Per­sonen- und Gesellschaftsrecht
Auf­treten von tech­ni­schen Stö­rungen bei einer vir­tu­ellen Versammlung
Gläu­bi­ge­rauf­rufe
Nut­zung des elek­tro­ni­schen Amtsblattes
PGR
Schul­den­rufe
Stimm­rechts­ak­tien
Ver­jäh­rungs­frist bei der Organhaftung