Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe), die Nutzung des elektronischen Amtsblattes, das allfällige Auftreten von technischen Störungen bei einer virtuellen Versammlung, die nationalen Bezeichnungen in der Firma, die Verjährungsfrist bei der Organhaftung sowie die finanziellen Auswirkungen der Vorlage betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stelle
Amt für Justiz
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Vaduz, 3. Mai 2022
LNR 2022-678
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 17/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 17/2022 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe), die Nutzung des elektronischen Amtsblattes, das allfällige Auftreten von technischen Störungen bei einer virtuellen Versammlung, die nationalen Bezeichnungen in der Firma,
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die Verjährungsfrist bei der Organhaftung sowie die finanziellen Auswirkungen der Vorlage betrafen.