Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 60
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Ein­lei­tung
I. Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II. ANTRAG DER REGIERUNG
III. Regierungsvorlage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG; Umsetzung von EU-Richtlinien) aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich seiner Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 18/2022 betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG; Umsetzung von EU-Richtlinien) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit diese nicht bereits während der Landtagsdebatte vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet wurden.
Zuständiges Ministereium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Amt für Hochbau und Raumplanung
Stabsstelle EWR
6
Vaduz, 03. Mai 2022
LNR 2022-633
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG; Umsetzung von EU-Richtlinien)1 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.



 
1Bericht und Antrag Nr. 18/2022.
 
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Eisenbahngesetzes (EBG; Umsetzung von EU-Richtlinien)1 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde begrüsst und wurde mit 23 Ja-Stimmen zugestimmt. Die Vorlage sieht vor, das bestehende Eisenbahngesetz entsprechend den ins EWR-Abkommen zu übernehmenden EU-Rechtsakten anzupassen.
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Im Weiteren hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 8. März 2022 gestützt auf Art. 9 des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) eine Abänderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) mit Wirkung per 1. April 2022 beschlossen. Mit der Abänderung wurde das Amt für Bau und Infrastruktur in die drei neuen Organisationseinheiten Amt für Hochbau und Raumplanung, Amt für Tiefbau und Geoinformation sowie die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften aufgegliedert. Das Amt für Hochbau und Raumplanung übernimmt im Eisenbahnbereich die Aufgaben und Kompetenzen des bisherigen Amtes für Bau und Infrastruktur. Da ursprünglich vorgesehen war, die gegenständliche Gesetzesvorlage bereits im März im Landtag zur 1. Lesung zu behandeln, die Regierung aber erst am 8. März 2022 die entsprechende Abänderung der RGOV diesbezüglich angepasst hat, war es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, die notwendigen Abänderungen der Amtsbezeichnung rechtzeitig zur 1. Lesung vorzunehmen. Deshalb wurden die Bezeichnungen in der vorliegenden Gesetzesvorlage jetzt mit Hinblick auf die 2. Lesung angepasst.
LR-Systematik
7
74
742
LGBl-Nummern
2022 / 209
Landtagssitzungen
02. Juni 2022
Stichwörter
Abän­de­rung Eisenbahngesetz
Dele­gierter Beschluss (EU) 2017/2075
EBG
Richt­linie (EU) 2016/2370
Richt­linie (EU) 2016/797
Richt­linie (EU) 2016/798
Richt­linie 2012/34/EU
Umset­zung von EU-Richtlinien