Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 61
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
I.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Staatsanwaltschaftsgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Rechtshilfegesetzes
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Jugendgerichtsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Rechtshilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Bereinigungen von redaktionellen Versehen und Abänderungen zur Vereinfachung des Strafverfahrens)
4
In seiner Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Rechtshilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten und erfolgte einhellig.
Die in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen ausschliesslich die Strafprozessordnung. Diese bezogen sich auf die konkrete Formulierung des adaptierten § 115a Abs. 2, das Missbrauchspotenzial nach dem geltenden § 232 Abs. 3 und die Verwendung des Begriffes "Strafgesetz" in der Strafprozessordnung. Auf diese Fragen wird in der gegenständlichen Stellungnahme eingegangen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Amt für Justiz
5
Vaduz, 3. Mai 2022
LNR 2022-627
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Rechtshilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 30/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 7. April 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 30/2022 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Rechtshilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten und erfolgte einhellig.
Die vorgebrachten Fragen betrafen ausschliesslich die Strafprozessordnung und bezogen sich auf die Formulierung von § 115a Abs. 2, ein mögliches
6
Missbrauchspotenzial nach dem geltenden § 232 Abs. 3 und die Verwendung des Begriffes "Strafgesetz" in der Strafprozessordnung.
LR-Systematik
3
31
311
3
31
312
1
17
173
3
35
3
31
314
LGBl-Nummern
2022 / 226
2022 / 225
2022 / 224
2022 / 223
2022 / 222
Landtagssitzungen
02. Juni 2022
Stichwörter
Abän­de­rung Jugendgerichtsgesetz
Abän­de­rung Rechtshilfegesetz
Abän­de­rung Staatsanwaltschaftsgesetz
Abän­de­rung Strafgesetzbuch
Abän­de­rung Strafprozessordnung
Abän­de­rungen Verein­fa­chung Strafverfahren
Berei­ni­gung redak­tio­neller Versehen