Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 68
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Ein­lei­tung
I. Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II. Antrag der Regierung
III. Regierungsvorlage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 2022 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung  (Inkrafttreten der Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) 
 
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Die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) wurde am 26. Juni 2022 vom liechtensteinischen Stimmvolk angenommen. Die angenommene Vorlage enthält kein Datum für das Inkrafttreten. Dabei handelt es sich um ein Versehen. Die Initianten hatten beim Einreichen der Initiative das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2023 gesetzt. Ohne einen entsprechenden Beschluss durch den Landtag würde die Abänderung acht Tage nach der Kundmachung in Kraft treten.
Für die liechtensteinischen Krankenkassen stellen unterjährige Systemumstellungen aus administrativen und technischen Gründen eine nicht bewältigbare Aufgabe dar. Üblicherweise treten Abänderungen des Krankenversicherungsgesetzes mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf und auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft.
Aus diesem Grund soll mit der gegenständlichen Vorlage das Inkrafttreten der Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, auf den 1. Januar 2023 festgelegt werden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Gesundheit
5
Vaduz, 27. Juni 2022
LNR 2022-1073
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 2022 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 4. Mai 2022 das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) gemäss BuA Nr. 48/2022 in Behandlung gezogen und in Übereinstimmung mit Art. 82 Abs. 1 des Volksrechtegesetzes (LGBl. 1973 Nr. 50) das formulierte Initiativbegehren (Gesetzesvorschlag) abgelehnt. Die Regierung wurde gemäss Art. 82 Abs. 2 des Volksrechtegesetzes mit der Anberaumung einer Volksabstimmung beauftragt.
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In der Volksabstimmung am 26. Juni 2022 wurde der Gesetzesvorschlag vom Stimmvolk angenommen. Die angenommene Vorlage enthält kein Datum für das Inkrafttreten, sondern lässt dieses offen.
LR-Systematik
8
83
832
LGBl-Nummern
2022 / 218
Landtagssitzungen
29. Juni 2022
Stichwörter
Abän­de­rung Krankenversicherungsgesetz
Fest­set­zung Inkrafttretensdatum
Volksi­ni­tia­tive Befreiung Kostenbeteiligung