Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 69
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Legis­tisch geprüfte Ini­tia­tiv­vor­lagen mit Anmer­kungen der Regierung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  die Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG)
 
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 20. Dezember 2021 wurde der Regierung die Initiative des Landtagspräsidiums vom 17. Dezember 2021 zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) und des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) zur Vorprüfung übermittelt.
Die Regierung hat diese gemäss Art. 9a GVVKG einer Vorprüfung unterzogen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass einzelne der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen oder einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen (siehe BuA Nr. 9/2022 vom 1. Februar 2022).
Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 hat der Landtagspräsident der Regierung die Initiative des Landtagspräsidiums in einer überarbeiteten Fassung vom 21. April 2022 zur neuerlichen Vorprüfung übermittelt.
Nach Prüfung der überarbeiteten Initiative kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass eine erneute verfassungsrechtliche Vorprüfung nicht möglich ist. Einige der von der Regierung als problematisch angesehenen Bestimmungen wurden gänzlich fallen gelassen, so dass kein Prüfgegenstand mehr besteht. Teilweise wurden verfassungsrechtlich heikle Bestimmungen aber auch unverändert beibehalten, ohne dass auf die in BuA Nr. 9/2022 von der Regierung hierzu geäusserten und ausführlich begründeten Bedenken eingegangen worden wäre. Die Bedenken der Regierung werden in der überarbeiteten Initiative nicht einmal erwähnt. Somit hat sich an der verfassungsrechtlichen Problematik dieser Bestimmungen der Initiativvorlage nichts geändert und es kann nur auf die bereits erfolgte Vorprüfung verwiesen werden.
Die Regierung hat sich daher auf eine nochmalige legistische Überprüfung und einige inhaltliche Anmerkungen bzw. Fragestellungen beschränkt. Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit wurden die Anmerkungen direkt bei den jeweiligen Bestimmungen in die legistisch geprüften Vorlagen eingefügt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
 
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Betroffene Stellen
Regierung
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Vaduz, 5. Juli 2022
LNR 2022-1035
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Stellungnahme betreffend die Initiative des Landtagspräsidiums vom 21. April 2022 zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz, GVVKG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 20. Dezember 2021 wurde der Regierung die Initiative des Landtagspräsidiums vom 17. Dezember 2021 zur Abänderung der GOLT und des GVVKK zur Vorprüfung übermittelt.
Die Regierung hat mit BuA Nr. 9/2022 vom 1. Februar 2022 die Vorprüfung durchgeführt und ist dabei zum Ergebnis gelangt, dass einzelne der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Die Regierung erachtete sowohl die vorgesehenen Zurückhaltungs- und Offenlegungspflichten der
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Kontakte der Mitglieder des Landtags zu Dritten als auch die vorgeschlagene Einführung neuer Formvorschriften für das Petitionsrecht und die Zurückweisung unzulässiger Petitionen durch das Landtagspräsidium ohne Weitergabe an den Landtag als verfassungsrechtlich problematisch. Die übrigen Vorschläge des Landtagspräsidiums wurden als verfassungskonform eingestuft, aber bei einzelnen Bestimmungen ein Bedarf nach einer inhaltlichen Überarbeitung festgestellt.
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 2. Mai 2022 wurde der Regierung die Initiative des Landtagspräsidiums in einer überarbeiteten Fassung vom 21. April 2022 zur neuerlichen Vorprüfung übermittelt (siehe Beilage). Die Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Initiative (siehe Beilage 1 in BuA Nr. 9/2022) wurden teilweise durch Unterstreichung ausgewiesen und teilweise erläutert.
In der Annahme, dass die Initiative unter Berücksichtigung des detaillierten Vorprüfungsberichts der Regierung grundlegend überarbeitet wird, sind das Landtagspräsidium und die Regierung übereingekommen, dass eine neuerliche Vorprüfung sinnvoll wäre. Es hat sich aber gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Den von der Regierung im Rahmen der Vorprüfung geäusserten und ausführlich begründeten Bedenken und Anregungen begegnet die überarbeitete Initiative nämlich so, dass die jeweiligen Bestimmungen entweder gestrichen (Art. 9a - Vertraulichkeit; Art. 9f - Kontakte mit Dritten; Art. 74a - Klassifizierung von Unterlagen) oder aber - ohne jegliche Erwähnung oder gar Auseinandersetzung mit den Bedenken der Regierung - unverändert beibehalten werden.
So finden beispielsweise die verfassungsrechtlichen Bedenken der Regierung zu den vorgeschlagenen neuen Formvorschriften für das Petitionsrecht und die geplante Zurückweisung unzulässiger Petitionen durch das Landtagspräsidium (BuA Nr. 9/2022, S. 15 ff.) in der überarbeiteten Initiative keine Erwähnung. Dasselbe gilt für die Anregungen der Regierung zu weiteren Aspekten des Petitionsrechts (BuA Nr. 9/2022, S. 25), den Begriffen Fraktion und Wählergruppe (BuA Nr.
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9/2022, S. 13 f.) sowie die legistischen Bemerkungen insbesondere betreffend die Notwendigkeit einer einleitenden Grundsatzbestimmung, den Parlamentsdienst, die Vereinheitlichung der Begriffe Fraktion und Wählergruppe sowie das Inkrafttreten (BuA Nr. 9/2022, S. 18 f.).
Somit besteht kein Raum für eine neuerliche Vorprüfung der Initiative und es ist auf die Ausführungen in BuA Nr. 9/2022 zu verweisen.
Allerdings wurden die Initiativvorlagen nochmals legistisch überprüft und bei einzelnen Bestimmungen inhaltliche Anmerkungen angebracht.
LR-Systematik
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172
1
17
171
LGBl-Nummern
2023 / 037
2022 / 410
Landtagssitzungen
01. Dezember 2022
01. September 2022
Stichwörter
Abän­de­rung Geschäfts­ver­kehrs- und Ver­wal­tungs­kon­troll­ge­setz (GVVKG)
Abän­de­rung Geschätfs­ord­nung Landtag (GOLT)
Stel­lung­nahme Regierung
Ver­fas­sungs­recht­liche Pro­ble­matik Initiativvorlage
Ver­fas­sungs­recht­liche Vorprüfung