Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 11. Mai 2022 wurde die parlamentarische Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, der Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann vom 11. Mai 2022 der Regierung zur Vorprüfung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die vorgeschlagene Anpassung des Art. 77 AHVG betreffend die Rentenanpassung ist verfassungsrechtlich und im Hinblick auf bestehende Staatsverträge unbedenklich. In legistischer Hinsicht sind geringfügige Anpassungen anzubringen.
Aufgrund der Erläuterungen in der Initiative ist von zwei Versehen bzw. Schreibfehlern in der Initiativvorlage auszugehen. Dies wurde von den Initianten auf Anfrage bestätigt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stelle
AHV-IV-FAK-Anstalten
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Vaduz, 12. Juli 2022
LNR 2022-1060
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, an den Landtag zu unterbreiten.
Am 11. Mai 2022 reichten die Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann beim Parlamentsdienst eine Gesetzesinitiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, ein. Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt.
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 11. Mai 2022 (Eingang: 12. Mai 2022) wurde diese parlamentarische Initiative zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) überprüft die Regierung innert einer Frist von sechs Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der
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Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.