Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung Richtlinie (EU) 2015/2436 über die Marken)
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Am 3. Juni 2022 hat der Landtag die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
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Vaduz, 23. August 2022
LNR 2022-1207
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 56/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde positiv gewürdigt. Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage und sprach sich mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden für das Eintreten aus.