Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 85
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
Grüner Teil
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend
die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
 
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Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) um. Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Der Landtag hat dieser Aktivierung in der Vergangenheit jeweils zugestimmt.
Mit dieser Vorlage wird dem Landtag nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Moldau, Ruanda und Tunesien (frühestens ab der Meldeperiode 2023, erstmalige Datenübermittlung in 2024) zur Genehmigung unterbreitet.
Der Landtag ermächtigt zudem die Regierung, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums bei der OECD gemäss Abschnitt 7 MCAA die neuen AIA-Partnerstaaten mitzuteilen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Verwaltungsgerichtshof
Datenschutzstelle
Amt für Informatik
 
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Vaduz, 30. August 2022
LNR 2022-1335
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK)1 und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA)2 um. Unter dem MCAA bedarf es -
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einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Der Landtag hat dieser Aktivierung in der Vergangenheit jeweils zugestimmt (siehe Bericht und Antrag Nr. 139/2016, Nr. 81/2017, Nr. 67/2018, Nr. 95/2019, Nr. 106/2020, Nr. 65/2021 und Nr. 85/2021).
Für eine bilaterale Aktivierung müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
Beide Staaten müssen die MAK in Kraft gesetzt haben.
Beide Staaten müssen das MCAA unterzeichnet haben.
Beide Staaten müssen bestätigt haben, dass sie über die zur Umsetzung des AIA-Standards notwendigen Gesetze verfügen.
Beide Staaten müssen dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums bei der OECD mitgeteilt haben, dass sie mit dem anderen Staat Informationen auf automatischer Basis austauschen möchten.
Die G20, das Global Forum und die OECD erwarten, dass Liechtenstein den AIA mit allen interessierten und geeigneten Staaten umsetzt. Wie bereits im Bericht und Antrag Nr. 67/2018 und Nr. 95/2019 ausgeführt, ist es im Interesse Liechtensteins die internationalen Standards zur Steuertransparenz umzusetzen. Dazu gehört auch der Ausbau der Anzahl der Partnerstaaten. Aus diesem Grund soll die Liste der AIA-Partnerstaaten im Einklang mit der im Februar 2019 veröffentlichten Finanzplatzstrategie mit dem Ziel der Sicherung eines "andauernd hohen Masses an Konformität" erweitert werden.
Laut der aktuellen Übersicht (Stand 18. Mai 2022) der OECD betreffend die AIA-Commitments3 haben sich derzeit 164 Staaten und Jurisdiktionen zur Umsetzung des AIA verpflichtet.
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Für die Festlegung, welche weiteren Staaten dem Landtag zur Aufnahme als AIA-Partnerstaaten vorgeschlagen werden, werden jeweils diejenigen Staaten berücksichtigt, die bereits ein Commitment mit einem festen Umsetzungsdatum abgegeben haben. Dabei werden lediglich jene Staaten berücksichtigt, die sich ab der Folgeperiode (vorliegend Austausch in 2024 mit Bezug auf die Meldeperiode 2023) zum AIA verpflichtet haben. Staaten, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt oder (noch) nicht auf ein Datum festgelegt haben, werden bzw. können erst in der Zukunft als AIA-Partnerstaaten aufgenommen werden.
Mit Blick auf die Übersicht an Commitments ist zu erwähnen, dass das Commitment von Moldau zum Datenaustausch im Jahr 2023 für die Meldeperiode 2022 erst im Mai 2022 seitens der OECD bekanntgegeben wurde und zuvor nicht absehbar war. Moldau war bis zu diesem Zeitpunkt in der letzten Kategorie ohne konkreter Datumsangabe ("Developing Countries not asked to commit and that have not yet set a date for the first year of exchanges") gelistet. Da der AIA mit Moldau nicht rückwirkend eingeführt werden kann, kann folglich frühestens für die Meldeperiode 2023 (Austausch erstmals in 2024) ein Datenaustausch stattfinden.
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Eine Verpflichtung zum AIA bedeutet noch nicht, dass ein Land zum Zeitpunkt der Abgabe des Commitments bereits sämtliche Voraussetzungen für den tatsächlichen Austausch erfüllt. Dies kann auch unterjährig erfolgen. Nichtsdestotrotz soll bereits auf die Abgabe des jeweiligen Commitments eines Landes mit einer konkreten Angabe, wann der erstmalige Austausch stattfinden soll, abgestellt werden, weil eine rückwirkende Anwendung des AIA - sollte ein Land die Voraussetzungen unterjährig erfüllen - vermieden werden soll. Ein tatsächlicher Austausch findet selbstverständlich nur dann statt, wenn bis zum Zeitpunkt des Austausches sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Dies wird durch die Steuerverwaltung jeweils überprüft und die Übermittlung selbst jährlich durch die Regierung genehmigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen inkludieren auch ein positives Abschneiden beim Bewertungsverfahren betreffend die Einhaltung der Standards zum Schutz der Vertraulichkeit und des Datenschutzes. Der Evaluierungsprozess hinsichtlich der Frage, ob die entsprechenden Vertraulichkeitsstandards erfüllt werden, wird vom Global Forum wahrgenommen. Der Common Reporting Standard (CRS) enthält hierzu spezifische Vertraulichkeitsanforderungen (siehe Anhang 4 des CRS). Die Beurteilungen werden von einem Expertengremium des Global Forums durchgeführt, das aus Vertretern des Global Forum Sekretariats und der Global Forum Mitgliedsstaaten besteht. Es besteht die Erwartung, dass falls die "Preliminary Assessment Reports" keine wesentlichen Mängel gezeigt haben, welche die Länder in einem Aktionsplan (sog. Action Plan) zu beseitigen haben, der AIA mit dem betreffenden Partnerland bei dessen Interesse reziprok umgesetzt wird. Falls bei einer Überprüfung wesentliche Mängel festgestellt werden, die zu einem Action Plan geführt haben, ist das entsprechende Land zwar als AIA-Partnerstaat aufzunehmen, der Austausch der AIA-Daten erfolgt aber erst ab positiver Umsetzung des Action Plans.
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Im Wortlaut der Notifikation ist, wie bereits analog in den vom Landtag genehmigten Notifikationen 2021, klargestellt, dass der erstmalige Informationsaustausch "frühestens" im Jahr 2024 in Bezug auf Informationen des Jahres 2023 erfolgt. Eine frühere Anwendung des AIA ist jedenfalls ausgeschlossen (vgl. Bericht und Antrag Nr. 65/2021, S. 12).



 
1Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (LGBl. 2016 Nr. 397).
 
2Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (LGBl. 2016 Nr. 398).
 
3https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/commitment-and-monitoring-process/AEOI-commitments.pdf (Stand: 18. Mai 2022).
 
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
0..3
0..35
0..35.1
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2022 / 309
2022 / 308
2022 / 307
Landtagssitzungen
29. September 2022
Stichwörter
auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch von Finanzkonten
Ein­füh­rung MCAA Finanz­konten mit Moldau
Ein­füh­rung MCAA Finanz­konten mit Ruanda
Ein­füh­rung MCAA Finanz­konten mit Tunesien
Mul­ti­la­te­rale Amtshilfekonvention
Mul­ti­la­te­rale Behördenvereinbarung