Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 89
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Ein­lei­tung
style="color:#858A8F"Kein Titel
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Liech­tens­tein Olympic Com­mittee (LOC)
3.Begrün­dung der Vorlage
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für  die Jahre 2023 bis 2026    
 
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Sport und Bewegung haben eine grosse gesellschaftspolitische Bedeutung. Im Sport werden Werte wie Toleranz und Fairness vermittelt, er führt Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialer Hintergründe zusammen. Zudem tragen Sport und Bewergung zu einem gesunden Lebensstil bei und unterstützen Integration und Bildung. Auch stärkt das freiwillige Ehrenamt im Sport sowie in anderen Lebensbereichen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und leistet einen wichtigen Beitrag, denn Freiwillige übernehmen Aufgaben, die der Staat allein nicht leisten kann. Darüber hinaus werden über den Sport und insbesondere durch die Athletinnen und Athleten Werte und Botschaften nach innen und aussen transportiert. Die erfolgreichen Auftritte der Sportlerinnen und Sportler erzeugen über die Staatsgrenzen hinaus Respekt und wecken Sympathien für unser Land.
Die verbandsorganisierte Breiten- und Leistungssportförderung in Liechtenstein hat aufgrund der Revision des Sportgesetzes im Jahr 2018 und der damit verbunden Auslagerung von Aufgaben an das Liechtenstein Olympic Committee (LOC) einen grossen Entwicklungsschub erfahren. Die Regierung ist deshalb der Ansicht, dass sich diese Auslagerung von Staatsaufgaben an eine private Organisation (LOC) bewährt hat und als Erfolgsmodell angesehen werden kann. Sowohl die Auslagerung als auch die anschliessende Umsetzung funktionierten reibungsfrei.
Der Landtag erkannte dieses Potential bereits im Rahmen der Diskussion zur Gesetzesrevision und wies gleichzeitig darauf hin, dass die strukturellen Veränderungen der Sportförderung auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen werden. Erst sollte sich jedoch die Auslagerung und die Reorganisation der Sportförderung über den Zeitraum von mehreren Jahren bewähren, bevor über eine allfällige Anpassung der finanziellen Förderung diskutiert wird.
Den Verbänden kommt in der Sportförderung eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, ihre Sportarten in Liechtenstein zu entwickeln, den Breitensport zu fördern und die Interessen und Ziele ihrer Vereine zu koordinieren. Seit 2019 erfolgte eine systematische, zielgerichtete Entwicklung der Leistungen im verbandsorientierten Breitensport, welche durch das LOC eng begleitet wurde. Aufgrund dieser Entwicklung in der Fördersystematik arbeiten die Verbände nach neu entwickelten oder angepassten Strategien, haben ihre Abläufe und Administration professionalisiert und setzen wertvolle Projekte um.
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In der Leistungssportförderung zeigt sich die Entwicklung der Verbände sowie der Athletinnen und Athleten in den vergangenen drei Jahren noch deutlicher. Dies hat zum einen mit den Möglichkeiten durch die neue Sportförderung zu tun. Zum anderen ist dies eine Folge der internationalen Entwicklungen. In den Jahren 2019 bis 2022 ist die Anzahl der geförderten Verbände und Sportarten stetig gestiegen. Wurden 2019 noch 15 Sportarten aus 12 Verbänden gefördert, sind es heute 20 Sportarten und 17 geförderte Verbände. Einerseits drängten neue Sportarten und Verbände mit einem erheblichen, initialen Aufwand an Personal und Finanzen in die Leistungssportförderung, andererseits haben die etablierten Verbände ihre Anstrengungen gesteigert, um für ihre Athletinnen und Athleten ein professionelleres, konkurrenzfähigeres Umfeld zu etablieren und somit den internationalen Anschluss zu schaffen bzw. diesen nicht zu verlieren.
Weiterer Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierungin der Förderung der Athletinnen und Athleten selbst. Der Weg in den Leistungssport ist lang, mit hohen Kosten und zahllosen Unwägbarkeiten verbunden. Viele andere Staaten bieten ihren besten Leistungssportlerinnen und -sportlern eine Anstellung im öffentlichen Dienst, um einen Fokus vornehmlich auf Training und den Wettkampf zu ermöglichen und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit sowie ein Mindestmass an sozialer und finanzieller Sicherheit zu gewährleisten. In Liechtenstein besteht diese Möglichkeit bislang nicht, obwohl dies für viele Athletinnen und Athleten sowie deren Umfeld eine entscheidende Grundvoraussetzung ist, um eine sportliche Karriere langfristig und professionell verfolgen zu können. Entsprechend wurden die konzeptionellen Grundlagen geschaffen, dass künftig eine begrenzte Anzahl von Top-Athletinnen und -athleten durch das LOC angestellt werden kann. Diese Anstellung beinhaltet neben einem existenzsichernden Mindestgehalt insbesondere einen hinreichenden Sozialversicherungsschutz, wobei die angestellten Athletinnen und Athleten ihre bezahlte Arbeitszeit grossmehrheitlich für Training und Wettkampf einsetzen können.
Auch das LOC hat im Verlauf der letzten drei Jahre seine Angebote und Leistungen stetig ausgebaut und verfolgt dadurch konsequent seine Vision "Sportland Liechtenstein: gesund, erfolgreich, nachhaltig". Wichtige Handlungsfelder wie der Kampf gegen die Spielmanipulation und den Wettbetrug, der Schutz der Gesundheit sowie das Wohlergehen der Sportlerinnen und Sportler, Ethik im Sport und die
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von der Bevölkerung erwartete Glaubwürdigkeit des Sports konnten bislang jedoch aufgrund von fehlenden Ressourcenr nicht den heutigen internationalen Standards entsprechend bearbeitet werden.
Wird die langfristige Entwicklung der finanziellen Unterstützung des Landes Liechtenstein an die verbandsorganisierte Breiten- und Leistungssportförderung betrachtet, kann festgestellt werden, dass die Beiträge des Landes seit 2011 praktisch gleichgeblieben sind. Dies ist einerseits auf die Sparmassnahmen und andererseits auf den Wunsch des LOC nach einer vierjährigen Finanzierung für die Jahre 2019 bis 2022 zurückzuführen. Die finanzielle Unterstützung des Landes Liechtenstein ist der Entwicklung des verbandsorganisierten Breiten- und Leistungssports somit nicht gefolgt, da nach Ansicht der damaligen Regierung, des Landtages sowie des LOC die neu geschaffenen Strukturen erst mit Inhalten gefüllt werden und sich bewähren sollten. Diese Aufgabe haben das LOC und die angeschlossenen Verbände erfüllt und die Strukturen haben sich bewährt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Stagnation der Fördermittel seit 2019 verstärkt spürbar ist, da in den vergangenen Jahren die Kosten für die Verbände in der Breiten -und Leistungssportförderung deutlich gestiegen sind.
Für die Weiterentwicklung des Sports - insbesondere in der Verbandsförderung - ist folglich eine Erhöhung der finanziellen Mittel nun angezeigt. Bei gleichbleibenden Fördermitteln muss davon ausgegangen werden, dass die angestossene positive Entwicklung gestoppt wird und die Verbände ihre Aufwände wieder reduzieren müssen.
Entsprechend beantragt die Regierung beim Landtag eine Erhöhung der Mittel für die verbandsorganisierte Breiten- und Leistungssportförderung für die Jahre 2023 bis 2026 auf jährlich CHF 3'030'000.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Stabsstelle für Sport Liechtenstein Olympic Committee-
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Vaduz, 30. August 2022
2022-1098
geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2023 bis 2026 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit der Revision des Sportgesetzes vom 9. November 2018, welche am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde in Art. 12 die Grundlage geschaffen, dass die Regierung mit Verordnung die Ausrichtung von Förderbeiträgen an private Institutionen auslagern kann. In der Sportförderungsverordnung vom 18. Dezember 2018 wurde sodann in Art. 14 festgehalten, dass die Regierung für die Ausrichtung von Förderbeiträgen im Rahmen der verbandsorganisierten Breiten- und Leistungssportförderung eine Leistungsvereinbarung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) abschliesst.
Im Rahmen des Finanzbeschlusses vom 9. November 2018 über die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2019 bis 2022 hat das Land an das LOC jährlich einen Beitrag in Höhe von
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CHF 1.79 Mio. ausgerichtet. Zur Erfüllung der Geschäfte insbesondere Personalaufwand, Betriebsaufwand, Funktionärs- und Trainerausbildungen, Veranstaltungen sowie Kommunikation und Marketing erhielt das LOC in den Jahren 2019 bis 2022 zusätzlich einen jährlichen Landesbeitrag in Höhe von CHF 920'000. Für die entstehenden Kosten in Zusammenhang mit Dopingprävention und Dopingkontrollen erhält das LOC den jeweils im Landesvorschlag vorgesehenen Betrag. In den Jahren 2019 bis 2022 waren dies jeweils maximal CHF 52'000. Die Kosten haben in den vergangenen Jahren in der Regel diesen Maximalbeitrag überstiegen.
Neben dem LOC ist die Stabsstelle für Sport für die Durchführung des Jugend und Sport Programms (> CHF 800'000), die Ausrichtung von Förderbeiträgen (nicht-obligatorischer Schulsport, Sportveranstaltungen, Prämien, Beiträge Behindertensport usw.), die Förderung einer gesundheitswirksamen Bewegung und einer aktiven Freizeitgestaltung in allen Bevölkerungsgruppen, die Unterstützung der Bereitstellung bedürfnisgerechter Sportinfrastruktur und Raumnutzung (Turnhallenverwaltung, Behandlung von Sportinfrastrukturanträgen), die Koordination von Sport- und Bewegungsförderungsprogrammen sowie die Unterstützung der Regierung in sämtlichen Fragen und Bereichen betreffend den Sport zuständig. Gemäss Erfolgsrechnung wurden im Jahr 2020 für diese Aufgaben CHF 1.631 Mio. (inkl. Personalkosten) aufgewendet.
Das Land Liechtenstein ist in Zusammenarbeit mit dem LOC insbesondere für die Förderung der Verbände, des Leistungssports, des Kinder- und Jugendsports sowie des individuellen Sporttreibens zuständig und hat im Jahr 2020 über alle Bereiche hinweg CHF 4.382 Mio. in die Sportförderung investiert.
Der Gesamtbetrag, welchen das Land für die Sportförderung vorsieht, ist in den vergangenen 10 Jahren praktisch gleichgeblieben (Vgl. Abbildung 1):
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Abbildung 1: Entwicklung Sportförderung 2005 - 2021
 
Ausgelöst durch das 1999 erlassene Sportgesetz wurden die Sportfördermittel in den Jahren 2005 bis 2010 gesteigert. Aufgrund der durch die Finanzkrise ausgelösten Sparmassnahmen erfolgten jedoch deutliche Kürzungen, welche bis 2015 aufgrund von Anpassungen im Jugend und Sport Programm teilweise wieder aufgefangen wurden. Seither stagnieren die Beiträge auf tieferem Niveau als in den Jahren 2009 bis 2012.
Im gleichen Zeitraum hat sich der Sport auf allen Ebenen, vom Kinder- über den Breiten- bis zum Leistungssport, national wie auch international stark entwickelt. Aufgrund dieser Entwicklungen in den vergangenen Jahren haben die Verbände mehr Aufgaben übernommen sowie Entwicklungen angestossen, was zwangsläufig mit höheren Kosten für alle Beteiligten verbunden war. Da gleichzeitig die Sportfördermittel nicht erhöht wurden und somit die selben Mittel für eine Mehrzahl an Aufgaben zur Verfügung stehen, kann geschlussfolgert werden, dass sich das Verhältnis zu Ungunsten des Sports und die finanzielle Förderung für den einzelnen Verband sowie die Athletinnen und Athleten negativ entwickelt hat.
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Neben dem Land unterstützen die Gemeinden ihre Sportvereine und den Breitensport sehr stark. Sie sichern die Vereinsstrukturen, fördern den Jugendsport und unterstützen die Vereine finanziell. Zudem stellen sie in den Gemeinden Infrastrukturen wie Sporthallen, Fussball- und Leichtathletikanlagen, Schwimmhallen und -bäder bis hin zu Tennisplätzen zur Verfügung und sind auch für den Betrieb und Unterhalt dieser Sportanlagen zuständig. Gemäss Erfolgsrechnungen 2020 haben die Gemeinden den Sport mit über CHF 9.3 Mio. gefördert (ohne Investitionsrechnung). Davon wurden CHF 1.1 Mio. an den Breiten- und Vereinssport (Förderbeiträge an Vereine, Sportveranstaltungen und -Anlässe, Sport- und Bewegungsangebote) ausgeschüttet und CHF 8.2 Mio. wendeten die Gemeinden für den Betrieb und den Unterhalt von Sportanlagen auf. Die Gemeinden sind somit die wichtigsten Unterstützer der Vereine und des Breitensports und ihre Leistungen unverzichtbar für die Sportförderung in Liechtenstein.
Mit den CHF 9.3 Mio. der Gemeinden und den CHF 4.382 Mio. des Landes unterstützte die Öffentliche Hand im Jahr 2020 die Sportförderung1 mit insgesamt CHF 13.7 Mio. Zu diesem Betrag sind die erheblichen privaten Investitionen (Eigenbeitrag Athletinnen und Athleten sowie deren Familien und Umfelder, Gönner und Sponsoren) hinzuzurechnen. Für den Kauf von Sportmaterial, die Vereinsmitgliedschaften, die Finanzierung von Trainingslagern etc. entstehen im Breiten- wie im Leistungssport nochmals weitere beträchtliche Kosten, welche von Privaten getragen werden.
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Abbildung 2: Aufteilung finanzielle Beteiligung Sportförderung Land/Gemeinden
 



 
1In die Beiträge des Landes Liechtenstein sind die jährlichen Kosten für Unterhalt und Betrieb von landeseigenen Infrastrukturen und vom Land geförderte Sportanlagen nicht beinhaltet.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2022 / 344
Landtagssitzungen
29. September 2022
Stichwörter
Ver­band­s­ori­en­tierte Breitensportförderung
Ver­band­s­ori­en­tierte Leistungssportförderung
Vision Sport­land Liechtenstein
Wei­ter­ent­wick­lung Sportförderung