Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 9
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung der Initiative
3.Inhalt­liche Stel­lung­nahme der Regie­rung zur Initiative
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG)
 
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 20. Dezember 2021 wurde der Regierung eine Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) und des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) zur Vorprüfung übermittelt.
Gemäss Art. 9a GVVKG hat die Regierung parlamentarische Gesetzesinitiativen einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor diese im Landtag behandelt werden können. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Sie übermittelt ihren Bericht samt Eingaben dem Landtag zur Weiterbehandlung.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zu dem Ergebnis, dass einzelne der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Das gilt sowohl für die vorgesehenen Zurückhaltungs- und Offenlegungspflichten der Kontakte der Mitglieder des Landtags zu Dritten als auch für die vorgeschlagene Einführung neuer Formvorschriften für das Petitionsrecht und die Zurückweisung unzulässiger Petitionen durch das Landtagspräsidium ohne Weitergabe an den Landtag. Überdies kann die geplante Bestimmung über die Vertraulichkeit für die Mitglieder des Landtags - je nachdem, wie sie konkret verstanden und umgesetzt wird - zu einem Spannungsverhältnis mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung und den verfassungsrechtlich zugewiesenen Kompetenzbereichen der Regierung führen.
Die übrigen Vorschläge des Landtagspräsidiums sind verfassungsrechtlich unproblematisch. Bei einzelnen Bestimmungen besteht jedoch aus Sicht der Regierung ein Bedarf nach einer inhaltlichen Überarbeitung.
Mit den bestehenden Staatsverträgen ist die Initiative vereinbar.
Die beiden Initiativvorlagen wurden legistisch geprüft und die formal notwendigen Korrekturen vorgenommen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
6
Betroffene Stellen
Kollegialregierung, Regierungsmitglieder
7
Vaduz, 1. Februar 2022
LNR 2022-165
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz, GVVKG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 20. Dezember 2021 wurde der Regierung die mit 17. Dezember 2021 datierte Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der GOLT und des GVVKK (Beilage 1) zur Vorprüfung übermittelt.
Im Rahmen der Vorprüfung hat die Regierung zu untersuchen, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
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Die Initiative des Landtagspräsidiums enthält zum einen Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO). Die Umsetzung soll durch eine Ergänzung der Geschäftsordnung erfolgen. Es betrifft dies die vorgeschlagenen Artikel 9a (Vertraulichkeit), 9c (Offenlegungspflichten), 9d (Ausstand), 9e (Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen), 9f (Kontakte mit Dritten), 9g (Verhaltenskodex) und 74a (Klassifizierung).
Zum andern enthält die Initiative Vorschläge zur Straffung des Verfahrens und zur Klärung einzelner Punkte in der Geschäftsordnung des Landtags. Es betrifft dies die vorgeschlagenen Artikel 23 Abs. 2 (Stellvertretung), 31 Abs. 5 Satz 3 (Diskussion), 34 Abs. 2 Sätze 1 und 2 (Beratung von Gesetzesvorlagen), 49 Abs. 3 (Aktuelle Stunde) und 50 (Petition) sowie - in Zusammenhang mit der vorgesehenen Wiederbeteiligung der Regierung an der Aktuellen Stunde - die neuerliche Einführung von Art. 11b GVVKG.
Diese beiden Themenkomplexe der Initiative sind von unterschiedlichem Gehalt, weshalb die nachstehende verfassungsrechtliche Überprüfung entsprechend untergliedert wird.
LR-Systematik
1
17
172
1
17
171
LGBl-Nummern
2023 / 037
2022 / 410
Stichwörter
Abän­de­rung der Geschäfts­ord­nung des Landtags
Abän­de­rung Geschäfts­ver­kehrs- und Verwaltungskontrollgesetz
Form­vor­schriften für das Petitionsrecht
GOLT
GVVKG
Zurück­hal­tungs- und Offenlegungspflichten
Zurück­wei­sung unzu­läs­siger Petitionen