Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein (BuA Nr. 53/2022) hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Das Eintreten wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen. Es wurden insbesondere Fragen zur Rechtsform, zur Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege, zu den finanziellen Auswirkungen, zu den Mitarbeitenden der Familienhilfe Liechtenstein sowie zur Entflechtung der Aufgaben von Land und Gemeinden gestellt. Diese Fragen werden in der vorliegenden Stellungnahme beantwortet. Angepasst wurde lediglich Art. 17 dahingehend, dass das Gesetz grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Soziale Dienste
Stabsstelle Finanzen
Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
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Vaduz, 30. August 2022
LNR 2022-1260
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein (BuA Nr. 53/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 3. Juni 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein, Bericht und Antrag Nr. 53/2022, in erster Lesung beraten. Das Eintreten wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung gab es einige Fragen, die im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend durch das zuständige Regierungsmitglied bereits mündlich erfolgt ist.