Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 93
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden aufgeworfenen Fragen 
 
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In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 97/2021 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden in erster Lesung beraten. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Zusammensetzung der Schätzungskommission, allfällige Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der nebenamtlich tätigen Mitglieder der Schätzungskommission, die Verwaltung der im Rahmen amtlicher Schätzungen erlangten Daten sowie die Gebühren und Kosten für amtliche Schätzungen betrafen.
Soweit die Fragen von der zuständigen Regierungsrätin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Gemeinden
Schätzungskommission
Amt für Justiz
Amt für Tiefbau und Geoinformation
Steuerverwaltung
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
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Vaduz, 30. August 2022
LNR 2022-501
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden (Bericht und Antrag Nr. 97/2021) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 97/2021 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden (im Folgenden: Bericht und Antrag) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde einhellig beschlossen.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung der Schätzungskommission, die Verwaltung der im Rahmen amtlicher Schätzungen erhaltenen und gesammelten Daten sowie die Gebühren und Kosten für amtliche Schätzungen.
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Zudem wurde auf eine allfällige Wettbewerbsverzerrung hingewiesen, welche dadurch entstehe, dass die nebenamtlichen Mitglieder der Schätzungskommission hauptberuflich am Immobilienmarkt tätig seien, was flankierende Massnahmen erforderlich mache. Des Weiteren wurde die in den Erläuterungen des Bericht und Antrags erwähnte Ausnahme, dass amtliche Schätzungen zum Zwecke der Erbteilung nach wie vor möglich sein sollen, kritisiert.
Die Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsrätin erfolgt ist, nachfolgend beantwortet bzw. ergänzt.
LR-Systematik
2
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LGBl-Nummern
2022 / 349
Landtagssitzungen
29. September 2022
Stichwörter
Abän­de­rung Schätzungsgesetz
Gebühren amt­li­cher Schätzungen
Neben­amt­liche Tätig­keiten Schätzungskommissionsmitglieder
Zusam­men­set­zung Schätzkommision