Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 94
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Schaan
 
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Der Liechtensteiner Alpenverein (LAV) beantragt mit Gesuch vom 23. März 2022 (aktualisiert per 2. Juli 2022) eine Subvention von 80 % der Anlagekosten für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" in Schaan. Mit der geplanten Kletterhalle möchte der LAV eine attraktive Infrastruktur bauen, welche neben dem Fokus auf den Leistungs- und Wettkampfsport vor allem auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Ein Mehrwert ergibt sich durch die Kletterhalle auch für verschiedenste Institutionen und den Tourismus. Die Anlagekosten zur Realisierung des Projekts belaufen sich auf CHF 6'230'000 (Berücksichtigung Teuerung gemäss Schreiben LAV vom 18. August 2022). Die subventionsberechtigten Kosten betragen CHF 6'230'000 (Preisbasis April 2022). Mit dem geplanten Neubau möchte der über 2'950 Mitglieder zählende Alpenverein den Bergsport durch zielführendes Klettertraining fördern. Das vorliegende Subventionsprojekt ist das erste, welches nach der Sportstättenförderungsverordnung (SSFV) erarbeitet wurde. Das Projekt soll durch Subventionsbeiträge des Landes (80 %) sowie aus Finanzmittel des LAV (20 %) finanziert werden.
Die Regierung anerkennt das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1b Abs. 2 des Subventionsgesetzes sowie gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b der SSFV nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Die Regierung hat die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens geprüft und beantragt beim Hohen Landtag, dem Gesuch des LAV auf Ausrichtung einer Landessubvention an das Projekt "Neubau Kletterhalle Liechtenstein" stattzugeben und den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 4'984'000 zu genehmigen.
Im Jahr 2017 genehmigte der Landtag bereits einen Verpflichtungskredit über CHF 2'200'000 für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan, was gemäss dem damaligen Sportstättenkonzept 40 % der Gesamtsumme entsprach. Zwei der elf Gemeinden, die ihrerseits 40 % der Gesamtkosten tragen sollten, stimmten jedoch gegen die finanzielle Beteiligung. Das führte dazu, dass das ganze Projekt scheiterte. Es wird demzufolge beantragt, den Finanzbeschluss aus dem Jahr 2017 aufzuheben.
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Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
Stabsstelle für Sport
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 30. August 2022
LNR 2022-1128
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Schaan zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Aus staatlicher Sicht stellt der Breiten- und Spitzensport eine wichtige sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Komponente dar. Der Sport ist ein existenzieller Pfeiler für die Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie von Gruppen und für die Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit. Dieser Aspekt gewinnt gerade in einer Zeit des Wohlstands und einer zunehmenden Bewegungsarmut, verbunden mit ungesunden Ernährungsgewohnheiten, immer mehr an Bedeutung. Es ist deshalb erfreulich, dass sich nach wie vor rund die Hälfte der liechtensteinischen Bevölkerung in Sportvereinen und -verbänden engagiert.
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Der Sport in seiner Gesamtheit - sei es der Leistungs- und Spitzensport, Schul-, Behinderten- oder Seniorensport - hat in Liechtenstein eine hohe Bedeutung. Diesem Umstand hat die Politik Rechnung zu tragen und im Sinne des öffentlichen Interesses für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Deshalb leisten das Land Liechtenstein und die Gemeinden zu Recht bedeutende Beiträge zur Sportförderung, unter anderem auch für die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur.
Der Liechtensteinische Alpenverein (LAV) hatte am 20. Juli 2017 die Regierung um eine Subvention für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes in Schaan ersucht. Die Regierung hatte das Subventionsgesuch des LAV geprüft und beim Landtag beantragt, dem Subventionsgesuch des LAV stattzugeben und den Verpflichtungskredit zu genehmigen.1 Mit Finanzbeschluss vom 5. Oktober 20172 sicherte der Landtag eine Subvention von 40 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten der ersten und zweiten Ausbauetappe gemäss Subventionsgesuch samt Anhängen des LAV von CHF 5'500'000 zu und genehmigte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'200'000. Das Sportstättenkonzept 2012 sah vor, dass - sofern die subventionsrechtlichen Bestimmungen und die Kriterien des Sportstättenkonzepts erfüllt werden - der Landtag im Einzelfall zu entscheiden hat, ob und in welcher Höhe eine Sportinfrastruktur subventioniert wird. Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag und der Behandlung im Landtag waren die Gemeinden verpflichtet, in Summe ebenfalls 40 % der Gesamtkosten zu tragen. Zwei Gemeinden stimmten aber der finanziellen Beteiligung nach der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch den Landtag nicht zu, weshalb das -
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Projekt als Ganzes scheiterte. Dieses Subventionsprojekt war das erste, welches nach dem Sportstättenkonzept 2012 erarbeitet und beurteilt wurde.
Das Sportstättenkonzept aus dem Jahr 2012 wurde in der Zwischenzeit ausser Kraft gesetzt und durch die Sportstättenförderungsverordnung (SSFV)3 ersetzt. In der SSFV ist keine verpflichtende Subvention durch die Gemeinden bei der Finanzierung von Sportstätten mit landesweitem Interesse vorgesehen.



 
1Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle des Liechtensteiner Alpenvereins, BuA Nr. 67/2017.
 
2Finanzbeschluss vom 5. Oktober 2017 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan, LGBl. 2017 Nr. 337.
 
3Sportstättenförderungsverordnung (SSFV) vom 1. Oktober 2019, LGBl. 2019 Nr. 239.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2022 / 345
Landtagssitzungen
29. September 2022
Stichwörter
Liech­tens­teiner Alpenverein
Sub­ven­tion Neubau Klet­ter­halle Liechtenstein