Stellungnahmeder Regierungan denLandtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffenddie Abänderung des Berufsbildungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich seiner Sitzung vom 30. September 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG), Bericht und Antrag Nr. 96/2022, in erster Lesung beraten und begrüsst.
Der Bericht und Antrag war unbestritten und Eintreten erfolgte mit 25 Ja-Stimmen. Im Rahmen der Behandlung wurden Fragen zur Kostenpflicht für nicht im Inland wohnhafte Personen und wo diese Kosten allenfalls geregelt werden sollen, zur allfälligen Zusammenlegung des Schulamtes mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zu einer Organisationseinheit, zur Offenlegung personenbezogener Daten, zur Werbung der Laufbahnberatung, nach dem Projekt "ViaMia" und nach der Besitzstandswahrung für Ausbildende gestellt.
Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
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Vaduz, 31. Januar 2023
LNR 2022-1966
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBG), Bericht und Antrag Nr. 96/2022, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 30. September 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes (BuA Nr. 96/2022) in erster Lesung beraten. Das Eintreten erfolgte unbestritten mit 25 Ja-Stimmen.
Anlässlich der Eintretensdebatte sowie im Zuge der ersten Lesung wurden einige Fragestellungen aufgeworfen, die im Folgenden beantwortet werden, soweit dies nicht oder nicht abschliessend durch das zuständige Regierungsmitglied bereits mündlich im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.