Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), des Notariatsgesetzes (NotarG), der Rechtssicherungs-Ordnung und des E-Government-Gesetzes (E-GovG) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), des Notariatsgesetzes (NotarG), der Rechtssicherungs-Ordnung und des E-Government-Gesetzes (E-GovG) in erster Lesung beraten. Der Landtag sprach sich mit 24 Stimmen für Eintreten aus.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden einige Fragen aufgeworfen, die insbesondere die Zurverfügungstellung von Mustervorlagen sowie die Möglichkeit zur Online-Gründung sämtlicher Rechtsformen betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Justiz (federführend)
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Justiz
Amt für Informatik
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Vaduz, 3. Oktober 2023
LNR 2023-1490
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), des Notariatsgesetzes (NotarG), der Rechtssicherungs-Ordnung und des E-Government-Gesetzes (E-GovG) (Bericht und Antrag Nr. 80/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 80/2023 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), des Notariatsgesetzes (NotarG), der Rechtssicherungs-Ordnung und des E-Government-Gesetzes (E-GovG) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden einige Fragen aufgeworfen, welche die Zurverfügungstellung von Mustervorlagen, die Möglichkeit zur Online-Gründung sämtlicher Rechtsformen sowie Verständnisfragen betrafen.