Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes aufgeworfenen Fragen (Europäische Staatsanwaltschaft)
4
In seiner Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 59/2023 betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes in erster Lesung beraten. Der Beschluss auf Eintreten auf die Gesetzesvorlage fiel mit 25 Stimmen einhellig aus.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden zwei Fragen an die Regierung gerichtet, welche unmittelbar im Rahmen der Debatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Staatsgerichtshof
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
Amt für Justiz
5
Vaduz, 3. Oktober 2023
LNR 2023-1461
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes (BuA Nr. 59/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 59/2023 betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und der Landtag stimmte diesem mit 25 Stimmen einhellig zu. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden zwei Fragen an die Regierung gerichtet, welche unmittelbar im Rahmen der Debatte beantwortet wurden.