Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 107
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Betrof­fene UNO-Nach­hal­tig­keits­ziele und Aus­wir­kungen auf deren Umsetzung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für das Infrastrukturprojekt Steg des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports
 
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Der Verein zur Förderung des nordischen Skisports, vertreten durch die beiden Gründungsmitglieder "Liechtensteinischer Skiverband" und "Verein Valünalopp", beantragt mit dem Subventionsgesuch vom 2. Juni 2022 und den Unterlagen, die von der Regierung zusätzlich eingeforderten wurden und in der Zwischenzeit eingetroffen sind, eine Landessubvention für das Infrastrukturprojekt Steg. Das Infrastrukturprojekt Steg umfasst Räumlichkeiten für die Loipenbenutzerinnen und Loipenbenutzer ("Loipahus") sowie den Verein (Vereinshaus), den Ausbau der Loipe (zusätzliche Schlaufe mit längeren Anstiegen) und Massnahmen zur Schneesicherheit (technische Beschneiung).
Mit dem Infrastrukturprojekt Steg möchte der Verein zur Förderung des nordischen Skisports die Langlaufinfrastruktur optimieren und eine Infrastruktur aufbauen, welche sowohl den Anforderungen der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler als auch denjenigen der steigenden Anzahl an Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern genügt. Das Subventionsgesuch stammt vom Juni 2022 und basierte auf der Preisbasis vom Oktober 2021. Unter Berücksichtigung der seither aufgelaufenen Inflation belaufen sich die gesamten Anlagekosten zur Realisierung des Projekts heute auf CHF 4'535'000 (Preisbasis April 2023). Das Projekt soll aus Subventionsbeiträgen des Landes von CHF 3'527'251 (77.8% der Gesamtprojektkosten) sowie durch Eigenmittel des Vereins von insgesamt CHF 1'007'749 (22.2%), welches auch Beiträge der Standortgemeinden in Höhe von CHF 100'749 enthält, finanziert werden.
Die Regierung anerkennt das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1b Abs. 2 des Subventionsgesetzes nachweislich einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Die Regierung hat die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens geprüft und beantragt beim Hohen Landtag, dem Antrag des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports auf Ausrichtung einer Landessubvention in der Höhe von CHF 3'528'000 an das Infrastrukturprojekt Steg stattzugeben.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
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Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stellen
Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
Stabsstelle für Sport
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Vaduz, 10. Oktober 2023
LNR 2023-1264
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für das Infrastrukturprojekt Steg des Vereins zur Förderung des nordischen Skisports zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Aus staatlicher Sicht stellen der Breiten- und Spitzensport eine wichtige sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Komponente dar. Der Sport ist ein existenzieller Pfeiler für die Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie von Gruppen und für die Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit. Dieser Aspekt gewinnt gerade in einer Zeit des Wohlstands und einer zunehmenden Bewegungsarmut, verbunden mit ungesunden Ernährungsgewohnheiten, immer mehr an Bedeutung. Es ist deshalb erfreulich, dass sich nach wie vor rund die Hälfte der liechtensteinischen Bevölkerung in Sportvereinen und -verbänden engagiert.
Der Sport in seiner Gesamtheit - sei es der Leistungs- und Spitzensport, Schul-, Behinderten- oder Seniorensport - hat in Liechtenstein eine hohe Bedeutung.
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Diesem Umstand hat die Politik Rechnung zu tragen und im Sinne des öffentlichen Interesses für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Deshalb leisten das Land Liechtenstein und die Gemeinden zu Recht bedeutende Beiträge zur Sportförderung, unter anderem auch für die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur.
Das Langlaufgebiet Steg/Valüna liegt auf 1300 Meter über Meer und bietet ein Loipennetz von 15km Länge. Im Vergleich mit anderen Langlaufgebieten der Schweiz weist das Langlaufgebiet Steg eine hohe Zahl an Betriebstagen aus. Seit 1974 unterhält und verbessert der Verein Valünalopp die Langlauf-Infrastruktur in Steg/Valüna. Zur Verfügung stehen derzeit folgende Räumlichkeiten: eine gemietete Garage im Werkgebäude der Alpgenossenschaft Kleinsteg, ein Materiallager in verschiedenen Schuppen, eine provisorische "Loipahötta" für Langläuferinnen und Langläufer im Gebiet "Grund" sowie die öffentlichen WCs im Werkgebäude der Alpgenossenschaft, die mitbenutzt werden können. Die provisorische "Loipahötte" umfasst dabei auf rund 25m2 einen Wachsraum, eine Umkleide und eine Teeküche.
Diese Langlauf-Infrastruktur in Steg stösst vor dem Hintergrund der grossen Beliebtheit des Langlaufsports an ihre Grenzen und insbesondere die "Loipahötta" erfüllt weder minimalste Anforderungen an Umkleidekabinen und Duschen, noch bietet sie die nötigen Einrichtungen für Verpflegungsmöglichkeiten.
Der "Verein Valünalopp" und der Liechtensteinische Skiverband (LSV) haben sich deshalb 2023 als Gründungsmitglieder im Verein zur Förderung des nordischen Skisports zusammengetan und das Infrastrukturprojekt Steg ausgearbeitet. Dieses soll langfristig den Anforderungen sowohl einer stetig steigenden Zahl an Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern als auch den Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern genügen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 001
Landtagssitzungen
09. November 2023
Stichwörter
Infra­struk­tur­pro­jekt Steg, Subventionsgesuch
Verein zur För­de­rung des nor­di­schen Skisports