Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 116
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
1.Abän­de­rung des Token- und VT-Dienst­leister-Gesetzes
2.Abän­de­rung des Sorgfaltspflichtgesetzes
3.Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
4.Abän­de­rung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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An seiner Sitzung vom 7. September 2023 hat der Landtag in erster Lesung den Bericht und Antrag Nr. 73/2023 betreffend die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) und die Abänderung weiterer Gesetze beraten. Die gegenständliche Gesetzesvorlage wurde begrüsst und das Eintreten darauf war unbestritten.
Die gegenständliche Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Grundsätzlich wurde betont, dass durch das TVTG ein innovatives Regelwerk für die Token-Ökonomie in Liechtenstein geschaffen wurde, wodurch sich das Land als Vorreiter positionieren konnte. Mit der Verordnung über Kryptowerte (Markets in Crypto Assets Regulation ["MiCAR"]1) habe die EU nun einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der ab Ende 2024 in der gesamten EU/im gesamten EWR gelten werde. Daher sei es - wie mit dieser Vorlage beabsichtigt - wichtig, einen reibungslosen Übergang zum EWR-Regime der MiCAR zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ersuchten die Abgeordneten - neben einigen technischen Fragen - insbesondere um weitergehende Erläuterungen zur neuen Rolle des Tokendarlehensunternehmens, welche mit dieser Stellungnahme unterbreitet werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung (SFID)
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Vaduz, 31. Oktober 2023
LNR 2023-1629
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) und weiterer Gesetze (BuA Nr. 73/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.



 
1Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937, ABl. 2023 L 150/40.
 
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 7. September 2023 wurde die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) und weiterer Gesetze (BuA Nr. 73/2023) in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden einige Fragen zu verschiedenen Themenkomplexen aufgeworfen. Diese werden, sofern sie nicht bereits seitens der Regierung in der Landtagssitzung beantwortet wurden, im folgenden Kapitel 2 behandelt. Fragen zu einzelnen Artikeln werden in Kapitel 3 beantwortet. Unabhängig von der Landtagsdebatte wurde eine Anpassung der Übergangsbestimmungen
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im TVTG vorgenommen und darauf aufbauend auch eine Übergangsbestimmung im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) aufgenommen. In den Artikelerläuterungen wird dazu unten näher ausgeführt.
LR-Systematik
9
95
950
9
95
952
9
95
952
9
96
961
LGBl-Nummern
2024 / 045
2024 / 044
2024 / 043
2024 / 042
Landtagssitzungen
06. Dezember 2023
Stichwörter
Anaps­sungen TVTG
MiCAR Rechtsrahmen
Regel­werk Token-Ökonomie
Token­dar­le­hens­un­ter­nehmen
Vor­schlag EU-Ver­ord­nung Märkte Kryptowerte