Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 118
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkt der Vorlage
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Förderung der Stiftung Sinfonieorchester Liechtenstein (SOL)
 
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Als professioneller Anbieter sinfonischer Musik leistet das Sinfonieorchester Liechtenstein (SOL) mit eigenen Konzertformaten sowie durch die Mitwirkung an Festivals, Operetten und anderen Konzerten für jährlich rund 12'700 Konzertbesucherinnen und -besucher aller Altersklassen einen Beitrag zum sozialen und kulturellen Leben in Liechtenstein.
Über Kooperationen mit liechtensteinischen Kulturinstitutionen unterstützt das SOL die Aufführungen beispielsweise der Operettenbühnen Balzers und Vaduz und des Chorseminars Liechtenstein. Durch die enge Zusammenarbeit des SOL unter anderem mit der Liechtensteinischen Musikschule und der Musikakademie in Liechtenstein fördert das SOL musikalische Talente und bietet diesen oft den ersten Arbeitsort. Zudem arbeitet das SOL im Rahmen des Musikvermittlungsangebots mit Primar- und weiterführenden Schulen sowie der Musikschule zusammen. Mit Auslandskonzerten beispielsweise in Zürich, Berlin und Zagreb steigerte das SOL seinen Wirkungskreis und hinterliess ein positives Bild über Liechtenstein. Dadurch fungiert das SOL als Kulturbotschafter Liechtensteins. Zusätzlich verhilft das SOL dem Tourismusstandort Liechtenstein durch die Verpflichtung von Musikerinnen und Musikern und die Anziehung von Besucherinnen und Besuchern zu zusätzlichen Gästen.
Das SOL strebt danach, seine Position als ein international anerkanntes Sinfonieorchester mit einem Schwerpunkt auf Musik der Klassik und Romantik weiter auszubauen. Ziel des SOL ist es, ein Qualitätsniveau zu erreichen und zu halten, das mit Spitzenorchestern in deutschsprachigen Grossstädten vergleichbar ist.
Vor diesem Hintergrund hat das SOL im August 2023 bei der Regierung eine Erhöhung der finanziellen Förderung beantragt. Mit der erhöhten Unterstützung soll das SOL die Möglichkeit erhalten, 31 Musikerinnen und Musikern (18 Tutti-Musikerinnen und Musikern, 5 Stimmführinnen und Stimmführern sowie 8 Solobläserinnen und Solobläsern) in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 25 bis 30 Stellenprozent pro Person anzustellen. Die Festanstellung eines festen Orchesterkerns soll die Qualität des Orchesters weiter erhöhen, die Abwanderung von Fachkräften verhindern und einen Teil der Musikerinnen und Musiker sozial absichern. Zudem wird ein Ausbau von Kooperationsprojekten und des Musikvermittlungs-
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angebots angestrebt. Dieser Schritt soll zur weiteren Steigerung der Publikumszahlen und zur Förderung der Bildung in klassischer Musik führen.
Aktuell besteht zwischen der Kulturstiftung Liechtenstein und dem SOL eine Leistungsvereinbarung über jährlich CHF 70'000. Für das Jahr 2024 soll eine zusätzliche Fördersumme von CHF 430'000 im Rahmen eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung genehmigt werden, danach soll im jährlichen Budget der Kulturstiftung ein Beitrag von CHF 500'000 für das SOL vorgesehen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stelle
Kulturstiftung Liechtenstein
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Vaduz, 31. Oktober 2023
LNR 2023-1628
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Förderung der Stiftung Sinfonieorchester Liechtenstein (SOL) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit dem Erlass eines revidierten Kulturförderungsgesetzes sowie der Schaffung der Kulturstiftung Liechtenstein über ein neues Gesetz wurde die liechtensteinische Kulturförderung im Jahr 2007 neu aufgestellt. Ziel dieser Neuorganisation, in deren Zuge der damals bestehende Kulturbeirat der Regierung und die Stiftung Pro Liechtenstein in der neuen Kulturstiftung zusammengeführt wurden, waren neben Effizienzgewinnen unter anderem die Schaffung von grösserer Transparenz in der Kulturförderung.1 Seither übernimmt die Kulturstiftung Liechtenstein im -
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Grundsatz die Entscheidung über die Förderung von Kulturinstitutionen und -projekten. Auf der Grundlage von Art. 14 Kulturförderungsgesetz (KFG) unterhält die Kulturstiftung mit dem SOL seit 2014 eine Leistungsvereinbarung, über welche die kulturellen Aktivitäten des SOL aktuell mit CHF 70'000 pro Jahr gefördert werden. Mit dem vorliegenden Nachtragskredit über CHF 430'000 soll es der Kulturstiftung ermöglich werden, eine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen, über die das SOL ab 2024 mit einem Förderbeitrag von maximal CHF 500'000 gefördert werden soll. Gemäss Art. 14 Abs. 3 KFG können Leistungsvereinbarungen für maximal drei Jahre abgeschlossen werden.
Gemäss Voranschlag 2024 stehen der Kulturstiftung im kommenden Jahr Mittel von gesamthaft CHF 3.406 Mio. zur Verfügung, die sich aus einem erwarteten Betrag von CHF 2.5 Mio. aus dem Gewinnanteil der Landeslotterie und einem Staatsbeitrag von CHF 906'000 zusammensetzen. Angesichts der hohen Nachfrage nach Fördermitteln der Kulturstiftung kann eine Erhöhung in der vom SOL beantragten Grössenordnung nicht ohne Einbussen für andere Kulturakteure aus den gesprochenen Mitteln finanziert werden. Aus diesem Grund wird für die zusätzliche Förderung des SOL ein Nachtragskredit für die Kulturstiftung beantragt.



 
1Vgl. Bericht und Antrag Nr. 46/2007.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 002
Landtagssitzungen
05. Dezember 2023
Stichwörter
Auf­stockung Leistungsvereinbarung
Ausbau Kooperationsprojekte
Ausbau Musikvermittlungsabgebot
Erhö­hung Förderung
Fes­t­an­s­tel­lung Orchesterkern
Kul­turs­tif­tung Liechtenstein
Sin­fo­nie­or­che­ster Liech­tens­tein (SOL)