Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 13
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung des Initiativbegehrens
3.Stel­lung­nahme der Regierung
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte
 
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Mit Datum vom 31. Oktober 2022 meldete ein Mitglied des Vereins der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) die "Lancierung einer Volksinitiative zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte" an und bat diese zu prüfen.
Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die gemäss Art. 70b Abs. 1 des Volksrechtegesetzes erforderliche Vorprüfung des Initiativbegehrens hinsichtlich dessen Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen sowie der Erfüllung weiterer rechtlicher Vorgaben zuhanden des Landtages vor.
Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit des Initiativbegehrens gegeben ist. Jedoch muss bei Annahme der Initiative durch das Volk auf eine verfassungs- und EWR-konforme Ausgestaltung der Gebühren für weitere Ausweisdokumente erfolgen und die Gebühren entsprechend reduziert werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Ausländer- und Passamt
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Vaduz, 31. Januar 2023
LNR 2022-2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Datum vom 31. Oktober 2022 meldete Herr Pascal Ospelt als Mitglied des Vereins der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) die "Lancierung einer Volksinitiative zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte" an und bat diese zu prüfen.
Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt. Zusammengefasst geht es darum, dass auf Gesetzesebene die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses und einer Identitätskarte an jene der Schweiz angepasst und ein entsprechendes Kombiangebot eingeführt werden soll.
Die Initiative wurde bereits in der Form einer parlamentarischen Motion 2022 im April-Landtag behandelt. Da das Anliegen im Landtag nicht die erforderliche
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Mehrheit finden konnte, beschloss der Landesausschuss der DpL am 26. Oktober 2022 eine entsprechende Volksinitiative zu lancieren.
Gemäss Art. 70b Abs. 1 VRG1 prüft die Regierung nach Anmeldung des Initiativbegehrens im Rahmen einer sogenannten Vorprüfung, ob dieses mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und übermittelt ihren Bericht samt Eingaben dem Landtag zur Weiterbehandlung. Der Landtag hat in seiner nächsten Sitzung das Initiativbegehren in Behandlung zu ziehen und über eine allfällige Nichtigkeit der Initiative zu entscheiden.
Mit vorliegendem Bericht und Antrag legt die Regierung dem Landtag das Ergebnis ihrer Prüfung vor.



 
1Gesetz vom 17. Juli 1973 über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG), LGBl. 1973 Nr. 50 i.d.g.F.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2023 / 266
Landtagssitzungen
01. März 2023
Stichwörter
Preis­re­duk­tion EWR-kon­forme Umsetzung
Volksi­ni­tia­tive Fest­set­zung Reisepassgebühren