Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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In der Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes (EHG) in erster Lesung beraten. Der Landtag hat die Vorlage begrüsst und sprach sich für das Eintreten auf die Vorlage aus.
Mit der Klimastrategie 2050, welche vom Landtag im Dezember 2022 einstimmig beschlossen wurde, wurden das liechtensteinische Treibhausgasreduktionsziel 2030 von 40% auf 50% (gegenüber Stand 1990) erhöht und entsprechende Massnahmen zur Zielerreichung festgelegt. Dabei soll die Reduktion zu mindestens 40% durch Massnahmen im Inland erreicht werden.
Anlässlich der ersten Lesung zur rechtlichen Verankerung des neuen Klimaziels 2030 im EHG wurde eine weitere Erhöhung des Klimaziels, insbesondere in Bezug auf die Auslandskompensationen, diskutiert. Aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise begrüsst die Regierung grundsätzlich eine weitere Erhöhung des Klimaziels. Allerdings sieht die Regierung den Spielraum für zusätzliche Reduktionsmassnahmen im Inland derzeit als sehr beschränkt an. Die Regierung schlägt daher vor, am inländischen Reduktionsziel von 40% vorerst festzuhalten und die Reduktionen im Ausland entsprechend zu erhöhen. Auch wenn die konkreten Umsetzungsmodalitäten gemäss Pariser Klimaübereinkommen noch nicht feststehen, so hält es die Regierung für das Land Liechtenstein als machbar, die Auslandskompensationen bis 2030 weiter zu erhöhen. Konkret schlägt die Regierung daher vor, das Klimaziel 2030 auf insgesamt 55% zu erhöhen, wobei weiterhin mindestens 40% der Treibhausgasreduktionen im Inland zu erzielen sind.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Umwelt
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Vaduz, 31. Januar 2023
LNR 2023-84
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes (EHG) (BuA Nr. 119/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes (EHG) (BuA Nr. 119/2022) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten und erfolgte einhellig mit 25 Ja-Stimmen.
Anlässlich der Eintretensdebatte und im Zuge der ersten Lesung gab es grundsätzliche Fragen sowie Anregungen zur Erhöhung des Klimaziels in Art. 4 Abs. 1 der Gesetzesvorlage.