Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 3
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Kosten
5.Ter­mine
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit, Res­sour­cen­ein­satz und nach­hal­tige Entwicklung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz
 
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Für den Neubau des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz wird zusätzlich zu dem vom Landtag genehmigten Verpflichtungskredit von CHF 42.8 Mio. (per heutigem Stand indexiert rund CHF 47.1 Mio.) ein Ergänzungs- und Nachtragskredit in der Höhe von CHF 1.45 Mio. beantragt.1 Die zusätzlichen Mittel dienen der Aufstockung der bestehenden Bauherrenreserve. Es ist heute noch nicht abschliessend absehbar, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Mittel effektiv gebraucht werden. Die Bauherrenreserve dient dazu, um auf während der Planungs- und Ausführungsphase auftretende und nicht vorhersehbare Preisentwicklungen und Projektanpassungen reagieren zu können. Über die Freigabe budgetärer Mittel aus der Bauherrenreserve entscheidet die Regierung im Rahmen des vom Landtag genehmigten Verpflichtungskredits.
Mehraufwendungen zu Lasten der Bauherrenreserve erforderte die Ausführung der Baugrube aufgrund der schlechten Baugrundverhältnisse. Krisenbedingte Lieferengpässe und hohe Energiekosten liessen die Materialpreise für Baustahl und Glas innerhalb kürzester Zeit massiv ansteigen. Diese Mehrkosten, welche aufgrund von ausserordentlichen Baupreisänderungen entstanden sind, sind nicht vollumfänglich durch den indexierten Verpflichtungskredit gedeckt.
Die von der Regierung beabsichtigte und mit einem Mehrwert für Mitarbeitende und Bürgerinnen und Bürger verbundene Anpassung des Bauprojekts sowie die Umsetzung eines zeitgemässen Bürokonzepts bedingen zusätzliche finanzielle Mittel.
Das Neubauprojekt beinhaltet in der aktuellen Phase nach wie vor gewisse Unsicherheiten. Die Regierung erachtet es deshalb für notwendig, den Hohen Landtag frühzeitig über Planungs- und Kostenänderungen des Projekts zu informieren. Sie hält in diesem Zusammenhang fest, dass von ihr bis zum heutigen Zeitpunkt keine Entscheidungen getroffen wurden, die zu einer Überschreitung des bisherigen Kreditrahmens des Projekts führen würden.
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Bei dem im Bericht und Antrag beantragten Ergänzungs- und Nachtragskredit handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme, um die Rahmenbedingungen für eine reibungslose Projektumsetzung zu schaffen und gleichzeitig einer allfälligen Kreditüberschreitung am Ende des Projekts vorzubeugen.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
Amt für Personal und Organisation
Stabsstelle Finanzen-
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Vaduz, 31. Januar 2023
LNR 2023-68
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz zu unterbreiten.



 
1Provisorische Baupreisindexierung mit Indexstand Oktober 2022 und Buchungsstand Mitte Januar 2023.
 
1.Ausgangslage
Der Landtag hat im Juni 2016 für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 28.5 Mio. genehmigt (BuA Nr. 61/2016).2 Im Mai 2019 hat der Landtag für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz einen Ergänzungskredit -
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in der Höhe von CHF 14.3 Mio. genehmigt (BuA Nr. 43/2019).3 Damit wird der Neubau um ein zweites Untergeschoss und ein drittes Obergeschoss erweitert.
Die Regierung hatte im Sommer 2018 einen europaweit ausgeschriebenen Architekturwettbewerb durchgeführt. Der Gewinner des Wettbewerbs, Cavegn Architekten aus Schaan, wurde anschliessend mit der Realisierung des Siegerprojekts beauftragt. Das zentral gelegene Verwaltungsgebäude sollte Platz für 200 Mitarbeitende bieten. Im Zuge des Entscheids der Regierung, die Landesbibliothek in das heutige Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz zu integrieren, hat der Landtag auf Antrag der Regierung einer baulichen Erweiterung des Dienstleitungszentrums für gesamthaft rund 270 Mitarbeitende zugestimmt.
In den beiden Untergeschossen des Gebäudes befinden sich Tiefgargenplätze, Dusch- und Garderobenräume des betrieblichen Mobilitätsmanagements, diverse Lagerräume sowie der Grossteil der haustechnischen Anlagen. Das Erdgeschoss dient der öffentlichen Verwaltung mit Empfangsschalter, Schalterräumen und Sitzungszimmern. Die Haupterschliessung des Gebäudes erfolgt über die ostseitig gelegene Giessenstrasse. Über die westseitig gelegene Dr. Grass-Strasse wird der Arbeitsbereich des Hausdienstes erschlossen. In den drei Obergeschossen befinden sich die vom Publikumsverkehr sicherheitstechnisch getrennten Arbeitsräume der Amts- und Stabsstellen4 sowie der gemeinschaftlich genutzte Verpflegungs- und Aufenthaltsbereich im dritten Obergeschoss.
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Im Oktober 2020 wurde mit dem Bau des Dienstleistungszentrums auf dem Areal "Giessen" in Vaduz begonnen. Die Rohbauarbeiten des Dienstleistungszentrums wurden im Sommer 2022 abgeschlossen. Bis zum Frühjahr 2023 laufen die Bauarbeiten an der Gebäudefassade. Die Rohinstallation der Gebäudetechnik ist abgeschlossen. Der Innenausbau beginnt im Frühjahr 2023 und wird bis zum Jahresende 2023 beendet. Die Gebäudeplanung ist weitestgehend abgeschlossen.



 
2Finanzbeschluss vom 8. Juni 2016 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz, LGBl. 2016 Nr. 264.
 
3Finanzbeschluss vom 9. Mai 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz, LGBl. 2019 Nr. 157.
 
4Amt für Justiz (AJU), Ausländer- und Passamt (APA), Schulamt (SA), Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR), Amt für Tiefbau und Geoinformation (ATG), Stabsstelle für staatliche Liegenschaften (SSL), Amt für Auswärtige Angelegenheiten (AAA), Amt für Personal und Organisation (APO).
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2023 / 138
Landtagssitzungen
01. März 2023
Stichwörter
Auf­stockung Bauherrenreserve
Ener­gie­preis­an­s­tieg
Lie­fe­reng­pässe
Mehr­auf­wen­dungen
Vor­beu­gung Kreditüberschreitung
Vor­sorg­liche Massnahme