Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes
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Im Regierungsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 hat die Regierung die Leitlinien der Regierungsarbeit definiert. Eine dieser Leitlinien ist das Bekenntnis zu einer leistungsfähigen und kompetenten Landesverwaltung. Dazu müssen sich die Strukturen und Leistungen der Verwaltung laufend an die sich verändernden Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat anpassen und das Verwaltungshandeln transparent und nachvollziehbar sein. Eine effiziente, kostenbewusste, digitale und leistungsfähige Verwaltung ist dafür Voraussetzung.
Entsprechend dieser Überlegungen wurde im Regierungsprogramm die Überprüfung und allenfalls Anpassung des Staatspersonalgesetzes sowie des Besoldungsgesetzes als eine zentrale Massnahme zur Zielerreichung benannt. Dieser Vorgabe ist die Regierung nachgekommen und hat das Staatspersonalgesetz, insbesondere auch im Hinblick auf die oben genannten, veränderten Herausforderungen an die Arbeitgeber, überprüft. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die bisherigen praktischen Erfahrungen mit den Regelungen des Staatspersonalgesetzes gelegt. Die Überprüfung und Anpassung des Besoldungsgesetzes bedarf weiterer Abklärungen und wird in einem gesonderten Revisionsprojekt angegangen.
Mit der gegenständlichen Vorlage schlägt die Regierung Anpassungen in verschiedenen Bereichen des Staatspersonalgesetzes vor. Als wesentliche Schwerpunkte sind dabei die Kaderentwicklung bzw. die Entwicklung von Laufbahnperspektiven, Grundsätze der ortsunabhängigen Arbeit (Remote Work), Kündigung bei Freistellung sowie Amtshilfe zu nennen. Ein besonderes Augenmerk legt die Vorlage zudem auf die Schaffung von Grundlagen für die Neuausrichtung der Personalakten, insbesondere im Hinblick auf deren Digitalisierung.
Neben den Anpassungen im Staatspersonalgesetz soll auch im E-Government-Gesetz (E-GovG) eine Anpassung vorgenommen werden, um die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung zu erhöhen und die Erreichbarkeit der zuständigen Verwaltungsstellen zu erleichtern. Daneben werden weitere geringfügige Anpassungen im E-GovG vorgenommen, welche insbesondere die Zuständigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen Nutzung der eID in Datenanwendungen von privaten Dateninhabern sowie Sperrung der eID klarstellen sollen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Alle Amtsstellen
Parlamentsdienst
Finanzkontrolle
Gerichte
Staatsanwaltschaft
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Vaduz, 03. April 2023
LNR 2023-528
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
Liechtenstein verfügt bereits heute über eine schlanke, kundenfreundliche und effiziente Verwaltung. Das Funktionieren der Verwaltung des Landes setzt gut ausgebildetes und leistungsfähiges Personal voraus. Die Liechtensteinische Landesverwaltung (LLV) steht dabei im Bemühen um gute Mitarbeitende mit privaten Arbeitgebern im Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund steigen die Anforderungen an die Arbeitgeberattraktivität und das Bereitstellen eines attraktiven Arbeitsumfeldes ständig. Verschiedene Themen rücken immer mehr in den Fokus, wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten, Remote Work und eine möglichst gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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Basierend auf der Personalstrategie 2020 bis 2024 wird das Ziel verfolgt, dass die LLV ein attraktives und zeitgemässes Arbeitsumfeld sowie vielfältige Herausforderungen für Mitarbeitende bietet, die an der Zukunft des Landes mitarbeiten wollen. Die LLV soll ein wertschätzender Arbeitgeber sein, der sinnstiftendes Arbeiten anbietet.
Zur Erreichung dieses Ziels wurden im Regierungsprogramm verschiedene Massnahmen vorgesehen. Diese reichen von der Anpassung und konsequenten Um-setzung der Personalstrategie der LLV über die Verstärkung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden bis zur Prüfung der heute bestehenden, staatlichen Pensionsversicherung. Als weitere zentrale Massnahme zur Zielerreichung wurde die Überprüfung und allenfalls Anpassung des Staatspersonalgesetzes sowie des Besoldungsgesetzes ins Auge gefasst.
An den vorgenannten Themen wird konsequent gearbeitet. In den nachfolgenden Kapiteln wird näher darauf eingegangen. Hinsichtlich des Staatspersonalgesetzes wurden die bestehenden Regelungen im Hinblick auf Verbesserungspotential überprüft. Dabei wurde besonderer Wert auf die bisherigen praktischen Erfahrungen gelegt sowie auf eine Weiterentwicklung in jenen Themen, die in den letzten Jahren besonders an Bedeutung gewonnen haben.