Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Cybersicherheit (Cyber-Sicherheitsgesetz; CSG) sowie Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Der Landtag hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Cybersicherheit (Cyber-Sicherheitsgesetz; CSG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung behandelt. Die Regierungsvorlage wurde begrüsst, das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Die offenen Fragen betrafen schwerpunktmässig die Verordnung (EU) 2019/817, bei welcher es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes handelt, sowie den Geltungsbereich des Cyber-Sicherheitsgesetzes, beispielsweise ob dieser auf den Bereich Polizei und Feuerwehr anwendbar sei sowie allfällige Einschränkungen in Bezug auf den Geltungsbereich, etwa in Bezug auf die Ausnahmen für Klein- und Kleinstgesellschaften. Die übrigen Fragen betrafen die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Sicherheitsvorfällen, den fehlenden Lex specialis-Vorbehalt für Anbieter digitaler Dienste, die NIS-Strategie sowie die Zusammenarbeit mit Dritten zwecks der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Stabsstelle Cyber-Sicherheit.
Im Nachgang zur ersten Lesung im Landtag wurden Anpassungen im Gesetzesentwurf vorgenommen. Neu eingefügt wurde ein Lex specialis-Vorbehalt für Anbieter digitaler Dienste im Zusammenhang mit den Sicherheitsanforderungen und der Meldepflicht. Die nicht abschliessende Liste jener Stellen, mit welchen die Stabsstelle Cyber-Sicherheit zusammenarbeitet, wurde erweitert. Überdies wurde vorgesehen, dass die NIS-Strategie nach der Genehmigung durch die Regierung auf der Internetseite der Stabsstelle Cyber-Sicherheit veröffentlicht werden soll.
Abschliessend hat sich gezeigt, dass es im Hinblick auf die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-Richtlinie) voraussichtlich zu Verzögerungen kommen wird. Das Inkrafttreten des EWR-Übernahmebeschlusses ist damit noch nicht absehbar. Aus diesem Grund erscheint es notwendig, eine Vorabumsetzung vorzusehen. Die diesbezüglichen Artikel wurden in den Schlussbestimmungen angepasst.
Zuständiges Ministerium
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle Cyber-Sicherheit
Amt für Informatik
Amt für Kommunikation
Datenschutzstelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Stabsstelle FIU
Gemeinden
Öffentlich-rechtliche Stiftungen und Anstalten
Andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die überwiegend vom Staat, den Gemeinden oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder deren Aufsicht unterliegen.
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Vaduz, 03. April 2023
LNR 2023-503
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Cybersicherheit sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (BuA Nr. 9/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Cybersicherheit (Cyber-Sicherheitsgesetz; CSG) sowie Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes am 3. März 2023 hat der Landtag die Vorlage begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
In der Eintretensdebatte wurden verschiedene Fragen zu den Ausführungen im Bericht und Antrag Nr. 9/2023 aufgeworfen. Diese Fragen werden mit der gegenständlichen Stellungnahme beantwortet, soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht abschliessend beantwortet wurden.