Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 4
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027 aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 116/2022 betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027 in erster Lesung beraten. Der Landtag hat die Vorlage begrüsst und sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten aus.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen. So wurde u.a. um das Aufzeigen zusätzlicher Varianten betreffend die Festlegung der beiden Faktoren (k) und (h) gebeten. Des Weiteren wurden ergänzende Ausführungen zur Ausgestaltung der Zuschläge für die Kleinheit und die Prüfung der Einführung von Sonderzuschlägen für Gemeinden mit ausgeprägten Weilerstrukturen gewünscht. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden.
Um die finanziellen Auswirkungen, welche sich aus den mit der Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes verbundenen Systemumstellungen ergeben, für das Land aufwandneutral zu gestalten, schlägt die Regierung im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme vor, den Faktor (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027 mit 32% festzulegen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 31. Januar 2023
LNR 2023-51
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027 (Bericht und Antrag Nr. 116/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027 in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst und das Eintreten auf die Gesetzesvorlage erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden,
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sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2023 / 161
Landtagssitzungen
02. März 2023
Stichwörter
Auf­zeigen Varianten
Aus­ge­stal­tung Zuschläge
Prü­fung Sonderzuschläge
Tol­tal­re­vi­sion Finanzausgleichsgesetz