Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 41
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Res­sourcen-einsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
 
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Sowohl das liechtensteinische als auch das schweizerische Geldspielgesetz sehen Spielsperren zum Schutz von Spielerinnen und Spielern vor exzessivem Geldspiel vor. Zur Stärkung dieser nationalen Sozialschutzmassnahme ist ein grenzüberschreitender Austausch der Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die in einem Land gesperrten Personen nicht auf der anderen Seite der Grenze weiterspielen können. Spielerinnen und Spieler mit problematischem Spielverhalten lassen sich in der Regel nicht von Landesgrenzen aufhalten.
Mit dem vorliegenden Abkommen wird die Grundlage zum grenzüberschreitenden Austausch der Spielsperren zwischen liechtensteinischen und schweizerischen Veranstalterinnen und Veranstaltern von Geldspielen geschaffen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter werden verpflichtet, die Spielsperren, die im anderen Land ausgesprochen wurden, anzuerkennen und anzuwenden. Die Verantwortung für die Umsetzung des Austausches tragen die Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen und sie bestimmen auch die technische und organisatorische Ausgestaltung.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 3. April 2023 LNR 2023-412
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In Liechtenstein verfügen derzeit sechs Spielbanken über eine Bewilligung. Veranstalter von Online-Geldspielen sind aufgrund des seit 2011 bestehenden Moratoriums bis mindestens Ende 2023 keine zugelassen. Die Schweiz hat derzeit 21 Spielbanken sowie zwei Veranstalterinnen von Grossspielen (Loterie Romande und Swisslos).
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Das liechtensteinische Geldspielgesetz (GSG)1 sieht wie das schweizerische Geldspielgesetz (BGS)2 verschiedene Massnahmen zum Schutze der Spielerinnen und Spieler vor. Eine der wichtigsten Massnahmen ist die Spielsperre. Spielbanken sperren Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen (Art. 23 Abs. 1 Bst. a GSG und Art. 65 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Bst. a GSG), oder die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen (Art. 23 Abs. 1 Bst. b GSG und Art. 65 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Bst. b GSG).
Zur Stärkung dieser nationalen Sozialschutzmassnahme wird ein grenzüberschreitender Austausch der Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler angestrebt. Da sich Spielerinnen und Spieler mit problematischem Spielverhalten in der Regel nicht von Landesgrenzen aufhalten lassen, sollen die in einem Land gesperrten Personen nicht auf der anderen Seite der Grenze weiterspielen können.
Mit diesem Ziel wurden die Verhandlungen mit der Schweiz nach entsprechenden Vorgesprächen und politischen Abstimmungen im Jahre 2022 aufgenommen und konnten bereits im Juni 2022 mit der Paraphierung des Abkommens abgeschlossen werden. Das Abkommen wurde am 20. Oktober 2022 in Bern unterzeichnet. Es wird nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren in der Schweiz und Liechtenstein - frühestens 2024 - in Kraft treten können.



 
1Geldspielgesetz (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235 idgF.
 
2Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 2017 idgF.
 
Landtagssitzungen
04. Mai 2023
Stichwörter
Aus­tausch Spielsperren
Sozi­al­schutz­mass­nahme
Umset­zungs­verant­wor­tung Veranstalter