Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 46
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit, Res­sour­cen­ein­satz und nach­hal­tige Entwicklung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGEN
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des AHVG und IVG (Finanzierung der Rückkehr zum Mischindex)
 
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Am 11. Mai 2022 reichten die beiden Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann eine ausformulierte Gesetzesinitiative für eine Rückkehr zum Mischindex ein. Es war klar, dass die Umsetzung der Initiative mit Mehrausgaben für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) verbunden wäre.
Dieser Aspekt der Mehrkosten wurde bei der 1. Lesung am 31. August 2022 ausführlich im Landtag diskutiert. Die Initianten machten für die 2. Lesung in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 3. Oktober 2022 den Vorschlag, 0.15 Prozentpunkte der von Versicherten und Arbeitgebern an die IV zu zahlenden Beiträge neu an die AHV zu verlagern. Damit hätten in der Vergangenheit die durch den Mischindex anfallenden Mehrkosten bei der AHV gedeckt werden können.
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 4. November 2022 in 2. Lesung das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gemäss Stellungnahme der Initianten vom 3. Oktober 2022 beraten und verabschiedet und damit die Einführung des Mischindexes beschlossen.
In der Folge hat die Regierung entschieden, die AHV- und IV-Renten auf Januar 2023 zu erhöhen. Der Eckwert der Mindestrente wurde von aktuell CHF 1'160.00 auf CHF 1'190.00 erhöht. Dies entspricht rund 2.6%.
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll die angedachte Beitragsverlagerung - 0.15 Prozentpunkte der von Versicherten und Arbeitgebern an die IV zu zahlenden Beiträge sollen neu an die AHV gehen - umgesetzt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
AHV-IV-FAK Anstalten
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Vaduz, 25. April 2023
LNR 2023-605
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des AHVG und IVG (Finanzierung der Rückkehr zum Mischindex) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Bis 2011 wurden die Renten der AHV und IV alle zwei Jahre an den so genannten Mischindex angepasst. Der Mischindex war das arithmetische Mittel zwischen dem Anstieg der Konsumentenpreise und dem Lohnindex bzw. Anstieg der Löhne. In der Vergangenheit sind die Löhne auf lange Sicht stärker gestiegen als die Preise. Die letzte Rentenerhöhung erfolgte per 1. Januar 2011.1
Am 20. Oktober 2011 beschloss der Landtag im Zuge von finanziellen Sanierungspaketen, die Renten künftig nur noch an den Anstieg der Preise bzw. Konsumentenpreisindex anzupassen. Diese Gesetzesänderung trat am 1. Januar 2012 in
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Kraft. Bis Ende 2021 sind die Preise im Wesentlichen unverändert geblieben. Aus diesem Grund gab es bis und mit 2021 keine Rentenerhöhung mehr.2
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 4. November 2022 das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gemäss Stellungnahme der Initianten vom 3. Oktober 2022 in 2. Lesung beraten und verabschiedet und damit die Einführung dieses Mischindexes beschlossen.
In der Folge hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2022 unter anderem entschieden, die AHV- und IV-Renten auf Januar 2023 zu erhöhen. Der Eckwert der Mindestrente wurde von aktuell CHF 1'160.00 auf CHF 1'190.00 erhöht.3 Dies entspricht rund 2.6%. Zugleich wurden weitere Eckwerte an die Teuerung bzw. geänderte Verhältnisse angepasst.4



 
1Siehe auch die Interpellationsbeantwortung betreffen die Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung, Bericht und Antrag Nr. 91/2021, Seite 14 f.
 
2Siehe auch die Interpellationsbeantwortung betreffen die Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung, Bericht und Antrag Nr. 91/2021, Seite 15 ff.
 
3Vgl. LGBl. 2022 Nr. 401.
 
4Siehe insbesondere LGBl. 2022 Nr. 401.
 
LR-Systematik
8
83
831
8
83
831
LGBl-Nummern
2023 / 406
2023 / 405
Landtagssitzungen
07. September 2023
02. Juni 2023
Stichwörter
Bei­trags­ver­la­ge­rung AHV IV
Deckung Mehrkosten
Rück­kehr Mischindex
Umset­zung Beitragsverlagerung